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Crinis, Maximinian de (Südwestkirchhof Stahnsdorf)

Als Psychiater an der Tötung Behinderter und psychisch Kranker beteiligt

Euthanasie-Stratege als „Opfer“? FOTO: HPHBildvergrößerung

Euthanasie-Stratege als „Opfer“? FOTO: HPH

Zehn Jahre und viele Proteste brauchte es, bis das Land Berlin die schlimme Entscheidung von 1995 rückgängig machte. Damals wurden auf Berliner Anordnung die Überreste des „Euthanasie-Strategen“ Maximinian de Crinis und seiner Frau Lily aus der ursprünglichen Grabstätte auf die Stahnsdorfer Anlage „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ umgebettet. Zum 60. Todestag des einst über Leben und Tod von Psychiatriepatienten entscheidenden Mediziners am 2. Mai 2005 wird sicher noch kein Gras über diese Ungeheuerlichkeit gewachsen, aber immerhin eine (erneute) Umbettung vorgenommen sein.

Maximinian de Crinis wurde am 29. Mai 1889 in Ehrenhausen/Steiermark geboren. Von 1907 bis 1911 studierte er in Innsbruck und Graz, wo er 1912 promovierte. 1934 erfolgt die Berufung als Ordinarius an die Psychiatrie Köln. Karl Bonhoeffer, der noch bis 1938 als Direktor der Psychiatrischen- und Nervenklinik der Charité im Amt blieb, musste hilflos mit ansehen, wie der Berliner Lehrstuhl zum 1. November 1938 mit einem Verfechter nazistischer Psychiatrieauslegung besetzt wurde.

Maximinian de Crinis, seit 1931 Mitglied der NSDAP und seit 1936 SS-Hauptsturmführer, Mitgliedsnummer 276171, ist für Professor Klaus Jürgen Neumärker von der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Charité der Humboldt-Universität zu Berlin „als einer der T 4-Euthanasie-Aktionsstrategen aktiv an der Planung der Tötung Behinderter und psychisch Kranker beteiligt“.

Die Kindereuthanasie wurde durch eine Initiative des Leipziger Pädiaters Werner Catel eingeleitet. Er empfahl 1938 den Eltern eines körperlich und geistig behinderten Kindes, sich an Hitler zu wenden, um eine straffreie Tötung zu erwirken. Eine Folge dieser Initiative war eine allgemeine Ermächtigung des Führers, fortan in ähnlich gelagerten Fällen genauso zu verfahren. In einem Schreiben der Reichskanzlei vom 1. September 1939 heißt es: „Die Reichsleiter Buhler und Dr. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankenzustandes der Gnadentod gewährt werden kann. Adolf Hitler.“ Wenige Monate danach begann die Planung einer umfassenden Euthanasie-Politik, in die u. a. die Psychiatrieprofessoren Werner Heyde (Würzburg), Maximinian de Crinis (Berlin), Carl Schneider (Heidelberg) und Berthold Kihn (Jena) einbezogen waren. In den folgenden Jahren verfertigten sie Gutachten im Rahmen der „Aktion T 4“ und entschieden dabei über Leben und Tod Zehntausender von Psychiatriepatienten. „T4“ stand für „Tiergartenstraße 4“ in Berlin, die Adresse der Nazi-Kommandozentrale des Euthanasieprogramms „Aktion Gnadentod“.

So wurden erbbiologische Karteikarten angelegt, Sterilisationsvermerke dokumentiert und mit den Abteilungen für Rasse- und Erbpflege der Krankenkassen zusammengearbeitet. Deren Akten enthielten ab 1943 den Aufdruck: „Infolge besonderer Zeitumstände ist das Krankenblatt verkürzt und zu wissenschaftlichen Zwecken nicht geeignet.“ Waren 1938 noch 16 295 Geisteskranke in den Berliner und Brandenburger Anstalten untergebracht, so betrug die Zahl 1945 nur noch 2379.

In einem Brief von 1944 klagte der Chefpsychiater der Charité: „Leider hat das Reichsinstitut die jüdische Richtung der Freudschen Psychoanalyse nicht aufgegeben, und die deutsche Psychiatrie wird in der nächsten Zeit wohl auch genötigt sein, gegen diese Entartungserscheinungen vorzugehen.“

Den gerichtlichen Ahndungen der Alliierten entzog sich Maximinian de Crinis zusammen mit seiner Frau Lily am 2. Mai 1945 durch Suizid.

Peter Hahn, MAZ vom 03.05.2005


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