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23.02.2007/ 10:08

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Weißler, Friedrich (Südwestkirchhof Stahnsdorf)

Jurist und bekennender Christ, von seiner Kirche verlassen

Friedrich Weißler wurde im KZ Sachsenhausen ermordet. Foto/Repro: Peter HahnBildvergrößerung

Friedrich Weißler wurde im KZ Sachsenhausen ermordet. Foto/Repro: Peter Hahn

Die Kirche stiftete 2005 eine Gedenkstele. Foto: Peter HahnBildvergrößerung

Die Kirche stiftete 2005 eine Gedenkstele. Foto: Peter Hahn

STAHNSDORF „Die Evangelische Kirche in Deutschland gedenkt Friedrich Weißlers in Scham und Dankbarkeit." Persönlich hat sich Wolfgang Huber für dieses Bekenntnis viel Zeit gelassen. Sieben Jahrzehnte mussten vergehen, bevor der Bischof daran erinnerte, dass der Mitarbeiter der Kirche nach schlimmsten Misshandlungen im KZ Sachsenhausen am 19. Februar 1937 verstorben ist.

Verständlich ist es schon, dass Huber - mit Blick auch auf seine eigene Biographie - diesen Abstand brauchte. In jenem Jahr 1937 hatte sein Vater Ernst Rudolf Huber, Mitglied der NSDAP und führender Staatsrechtler des Dritten Reiches, den Band „Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches" vorgelegt. Darunter die Kapitel „Die Entstehung der völkischen Verfassung, Die Errichtung des Großdeutschen Volksreichs, Das Volk, Der Führer, Die Bewegung, Die Rechtsstellung des Volksgenossen, Reich und Kirche".

Zuvor hatte dieser schon in einer Arbeit über Staatskirchenrecht für die Überwindung von Gegensätzen zwischen den Konfessionen und vor allem zwischen Staat und Kirche plädiert. Der Staatsrechtler, der von parlamentarischer Demokratie nichts, von „Führung" alles erwartete, versprach sich davon eine Koalition gegen staatsauflösende Tendenzen. 1973 hatten dann Vater und Sohn in „Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert" einiges zurechtgerückt.

Erinnert sei aber daran, dass es nicht die seit 1993 von Bischof Huber geführte Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, sondern Bundesverwaltungsgericht und Bundesjustizministerium waren, die 1996 mit der Dokumentation „Friedrich Weißler und die Denkschrift der evangelischen Kirche vom Herbst 1936" an das Schicksal Weißlers erinnerten. Erst „kurz darauf", so Huber, „haben wir an seinem Wohnhaus in Charlottenburg eine Erinnerungstafel angebracht". Viel mehr hat man danach über den „Fall Weißler" von der EKD und ihrem Ratsvorsitzenden nicht gehört - bis zum 19. Februar 2005. Da stiftete die Kirche für das Gelände des ehemaligen KZ Sachsenhausen eine Stele mit der Aufschrift „Von seiner Kirche verlassen".

Friedrich Weißler, geboren am 28. April 1891 in Königshütte/Oberschlesien, war protestantischer Christ jüdischer Herkunft. Er studierte Jura, meldete sich als Kriegsfreiwilliger und erhielt im Ersten Weltkrieg das Eiserne Kreuz. 1925 wurde er Vorsitzender des Arbeitsgerichts Halle, 1932 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Magdeburg. Dort verurteilte Weißler im Februar 1933 einen SA-Mann zu einer Ordnungsstrafe. Daraufhin wurde er vom Dienst suspendiert und aus dem Staatsdienst entlassen.

Nachdem die nationalsozialistisch orientierte Reichskirche den „Arierparagraphen" eingeführt hatte, entstand innerhalb der Kirche eine Oppositionsbewegung gegen diese Gleichschaltung, der sich ein Drittel der Geistlichen im Deutschen Reich angeschlossen hatten. In Berlin wurde der Jurist Weißler Kanzleichef dieser „Bekennenden Kirche". Im Mai 1936 richtete sie eine Denkschrift an Hitler, in der die Verhaftung von bekennenden Geistlichen, die Existenz von Konzentrationslagern und der Terror der Gestapo angeprangert wurde: „Wenn dem Christen im Rahmen der nationalsozialistischen Weltanschauung ein Antisemitismus aufgedrängt wird, der zum Judenhass verpflichtet, so steht für ihn dagegen das christliche Gebot der Nächstenliebe."

Aus bis heute nicht geklärten Gründen wurde die Denkschrift im Ausland öffentlich gemacht. Eine Welle von Verhaftungen wegen Landesverrats war die Folge. 1937 wurden fast 800 Pfarrer und Juristen der Bekennenden Kirche vor Gericht gestellt. Weißler wurde verdächtigt, diese Denkschrift der Auslandspresse übergeben zu haben. Am 16. September wird er von der Kirchenleitung vorläufig beurlaubt, am 7. Oktober verhaftet ihn die Gestapo, Ende Oktober wird er aus dem Kirchendienst entlassen - offiziell.

Huber macht es sich zu einfach, wenn er nur feststellt, dass „Friedrich Weißler von allen guten Freunden, vor allem aber von seiner Kirche verlassen wurde". Die Kirche sah „in der vermeintlichen Weitergabe der Denkschrift einen Vertrauensbruch" und verweigerte ihm jede Hilfe. „Wir tragen als Kirche schwer an dem, was Friedrich Weißler angetan wurde. Als Jurist im Dienst der Kirche trat er dafür ein, dass das Kirchenrecht immer an das Bekenntnis gebunden sein muss, ja, dass auch das Recht im Raume des Staates nie die Herrschaft Christi einengen und die Würde des Menschen mit Füßen treten darf."

War es aber nicht so, dass die Kirche am 6. September 1933 das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten" beschloss? Dort heißt es im § 1: „Als Geistlicher oder Beamter der allgemeinen kirchlichen Verwaltung darf nur berufen werden, wer die für seine Laufbahn vorgeschriebene Bildung besitzt und rückhaltlos für den nationalen Staat und die Deutsche Evangelische Kirche eintritt. Wer nicht arischer Abstammung oder mit einer Person nicht arischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geistlicher oder Beamter der allgemeinen kirchlichen Verwaltung berufen werden. Geistliche oder Beamte arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen. Wer als Person nichtarischer Abstammung zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften der Reichsgesetze."

Friedrich Weißler - der Tote mit der Häftlingsnummer 000526 - wurde auf dem Südwestkirchhof in Stahnsdorf beigesetzt. Zu einer Ehrengrabstätte wurde der Platz im Block Epiphanien, Gartenblock II, Gartenstelle 17, noch immer nicht erhoben. In einem letzten Brief an seine Frau Johanna und die Söhne schrieb er: „Arme Frau, arme Mutter, arme Kinder! Gott wird euch trösten, ich kann es nicht. Lest Psalm 27: Der Herr ist mein Licht und mein Heil; vor wem sollte ich mich fürchten? Der Herr ist meines Lebens Kraft; vor wem sollte mir grauen?"

Literatur: „Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen" aus der Reihe „Gedenkorte". 30 Seiten mit Abbildungen, Dokumenten und Lageplan. Erschienen in der Reihe „Die neuen Architekturführer" im Statdtwandel Verlag Berlin, 2005.

Peter Hahn, MAZ vom 19.02.2007


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