Der Babelsberger Park ist ein Gartendenkmal und gehört – eingebettet in die Potsdam-Berliner Kulturlandschaft an der Havel – zum Weltkulturerbe der Menschheit. Die Parkordnung regelt vornehmlich, was verboten ist: sich sonnen, picknicken, spielen und toben auf den Wiesen, Radfahren sowie Hunde frei laufen lassen. Diese Verstöße will die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ab dem Wochenende mit Bußgeldern ahnden. Darüber und über die Nutzung des Areals ist ein heftiger Streit entbrannt. Vor allem Anwohner plädieren dafür, den "einstigen Volksparkcharakter" zu erhalten. Dieses Ziel hat sich auch eine neue Bürgerinitiative gesetzt. Für Michael Rohde, seit Dezember 2004 Gartendirektor der Schlösserstiftung, lautet das oberste Gebot, das Denkmal zu schützen. Tina Gorf von der Bürgerinitiative Babelsberger Park hält dagegen: Der Landschaftspark sei für das Volk gestaltet worden.
Michael Rohde:
Der Park Babelsberg ist Teil der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft und stellt – wie der Park Sanssouci – nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz ein "Denkmal" dar. An seiner Erhaltung besteht u.a. wegen seiner geschichtlichen, technischen oder künstlerischen Bedeutung ein öffentliches Interesse. Hier können Gestaltungen Lennés und Pücklers erlebt oder technische Leistungen mit den in Reparatur befindlichen Fontänen, Wasserfällen und Seen bewundert werden. Exemplarisch ist seine differenzierte Gestaltung. Den Blumengärten am Schloss schließt sich der geschmückte Pleasureground an und leitet in malerische Parkareale über, um auf den Hügeln die Landschaften durch Sichten einzubeziehen.
Es ist die Pflicht der Schlösserstiftung als Verfügungsberechtigte, dieses Gartendenkmal im gesellschaftlichen Auftrag zu schützen, zu pflegen und für eine denkmalgerechte Nutzung zu sorgen. Die Stiftung bietet Führungen und Veranstaltungen wie Ausstellungen an und lässt dieses Jahr erstmals einen größeren Teil befestigten Weges für "unvermeidliches Radfahren" zu. Fürstliche Gärten waren schon immer einem breiteren Publikum zugänglich, bei zwingender Befolgung bestimmter Verhaltensweisen. Beispielhaft ist die Botschaft der alten Parkordnung des Warnungsaltars im Wörlitzer Schlosspark: "Wanderer. Achte Natur und Kunst und schone ihrer Werke."
Nicht nur Ministerin Johanna Wanka fordert "besondere Maßstäbe" für die Nutzung von Gärten der Liste des Welterbes der Menschheit, sondern auch internationale Konventionen. Die Stiftung muss daher Ordnungswidrigkeiten ahnden, um Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes zu vermeiden und eine nachhaltige Erhaltung zu gewährleisten. So verursacht das Radeln auf den wassergebundenen Wegen im Park Schäden und Instandsetzungskosten. Auch Naturschutzbehörden lehnen das Lagern auf Wiesen der wertvollen Magerstandorte oder Hundeauslauf, der nicht nur in den Brutzeiten Schäden verursacht, ab.
Gärten und Parks wurden immer gemäß ihren Biografien für gewisse Funktionen angelegt, sind daher in bestimmten Formen und Strukturen ausgestattet. Erst spät wurden alte Gärten wie die Schlösser oder archäologische Museumslandschaften als Denkmale anerkannt und im gesellschaftlichen Auftrag wie auch durch Bürgerengagement in ihrer ursprünglichen Gestaltung bewahrt. Der Park Babelsberg mag in den letzten Jahrzehnten als "Volkspark" oder auch "Kulturpark" bezeichnet worden sein, wurde aber nie als solcher konzipiert und ausgestattet. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden kommunale Stadtparks begrifflich und gestalterisch von "Volksparks" abgelöst, erhielten nun von vornherein Tummelwiesen, Rodelbahnen, Planschbecken oder Spielplätze.
Der Babelsberger Park hingegen ist nach Wesen und Bestimmung ein ruhiger Ort in einzigartiger Umgebung, der Stille, Kunst- und Naturbeobachtung sowie auch die Erholung und die Bewusstseinsbildung für kulturelle Werte von Gartenschöpfungen fördern soll.
Tina Gorf:
Ein herrliches Gelände, 1833 angelegt, 1842-67 gestalterisch geplant – für das Volk. Ein einmaliger Landschaftspark. Teil des Weltkulturerbes. Aber plötzlich dem Volk nicht mehr gegönnt. Bußgeld für Radfahrer, nicht angeleinte Hunde, spielende Kinder auf Wiesen. Per Parkordnung wird so ziemlich alles untersagt, was Naherholung ausmacht: musizieren, baden, angeln, auf den Wiesen liegen, Ball spielen – alles, was Menschen miteinander in Kontakt treten lässt, was verbindet, was glücklich macht, von den Sorgen des Alltags ablenkt, ist verboten!? Bei allem Respekt, Herr Prof. Dr. Dorgerloh, das ist menschenfeindlich. Sie kritisieren, der Park würde geschädigt – durch auf der Wiese liegen? Durch Radfahrer, spielende Kinder, tobende Hunde? Aha. Was ist eigentlich mit den hemmungslos buddelnden Wildschweinen? Pardon, die können freilich nicht kriminalisiert, reglementiert und abkassiert werden.
Apropos Vorschriften und Schäden. Eine Ihrer Forderungen lautet: "Hundekot und Abfälle sind in die Abfallbehälter zu entsorgen." Entschuldigung – in welche denn? Es gibt lediglich einen und zwar an der sandigen Uferstelle, wo die heute 60, 70 und 80-jährigen Babelsberger schwimmen lernten. Was Sie ja auch verbieten möchten, das Schwimmen. EINE Abfalltonne in einem 124 Hektar großen Park. Respekt. Sie lassen sich die Sauberkeit wirklich etwas kosten.
"Handel und Gewerbe (sind) nicht gestattet". Das nächste erstaunte Aha. Daher auch der mobile Verkaufswagen für Eis, Getränke und heiße Würstchen an besagter sandiger Uferstelle? Herr Dorgerloh, Sie sind Generaldirektor, und ich erlaube mir die Unterstellung, dass Sie nichts vom harmonischen Miteinander der unterschiedlichsten Gruppen im Babelsberger Park wissen. Seit Jahrzehnten wird dort gegenseitige Rücksichtnahme praktiziert. Nicht nur Kinderaugen leuchten, wenn Vierbeiner sich Schwanz wedelnd über die Wiesen jagen. Ältere Damen im Gespräch mit jungen Jongleuren; Spaziergänger lauschen verträumt dem Gitarrenspieler, der mit seiner Musik ein Gefühl von Sorglosigkeit verbreitet. Warum wollen Sie uns all das verbieten? Weniger privilegierte Menschen ohne eigenen Garten, dafür mit Kindern, dürfen Geburtstage nicht mehr auf den Wiesen feiern? Umweltbewusste Menschen, die Rad statt Auto fahren, dürfen nicht mehr die sichere und schönere Abkürzung durch den Park nehmen? Wann verbieten Sie eigentlich das Joggen, Walken, Kinderwagenschieben und Rollstuhlfahren im Park? Ich befürchte, Sie, Herr Dorgerloh, wollen keine glücklichen, zufriedenen, miteinander kommunizierenden Bürger. Statt gemeinsam nach einem Kompromiss zu suchen, wollen Sie 30 Euro Strafe für einen nicht angeleinten Hund, für das Fahren mit dem Rad einkassieren. Ich nenne das moderne Wegelagerei.
Sie sorgen mit Ihren Plänen dafür, dass ein einzigartiger, wunderschöner und wichtiger Ort der Begegnung und der Kommunikation denen entzogen wird, die ihn lieben, brauchen und mit ihrer Lebensfreude auch weiterhin bereichern wollen.
Nur noch wenige Wochen, dann sind die Tage wieder länger als die Nächte. Der Abgesang des Winters wird am Himmel durch einen gut zu beobachtenden Wettlauf zwischen den Planeten Venus und Jupiter begleitet. Auch Mars und Saturn sind zunehmend besser zu sehen. Und man kann den Orionnebel genauer beobachten, ein Lieblingsobjekt der Hobby-Astronomen. Denn man schaut in einen „Kreißsaal“ für Sterne.
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