WELF GROMBACHER, FRANK KALLENSEE
POTSDAM Wer zum Pflanzholz greift, verrät sich. Die Italiener zum Beispiel haben prächtige Renaissancegärten angelegt, den Franzosen haben wir die streng formalen Barockgärten zu verdanken und den Engländern den Landschaftsgarten. Gartenkunst ist etwas Gesamteuropäisches und die Deutschen haben vom Renaissancegarten bis zum Landschaftspark immer mitgespielt – und zwar durchaus nach eigener Fasson. In Potsdam etwa.
Sie stimmt durchaus, die Parole: Zeige mir deinen Garten, und ich sage dir, wer du bist. Gärten sind nämlich stets Spiegel des allgemeinen Kulturzustandes. Lenné und Pückler trieb die Sehnsucht nach Arkadien um. Gegenwärtig heißt Gartenkunst Spaßbad und Kletterfelsen. Spiegeln Gärten jetzt also unsere Unfähigkeit zur Ruhe wider? Möglich. Ein Problem wird daraus erst, wenn sich die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg mit solchen Erlebniswelten verwechselt glaubt. Skaten durch Sanssouci? Ein Sakrileg, sagen Denkmalpfleger, weil sie einmaliges Weltkulturerbe zu schützen haben. Warum eigentlich nicht, antworten die für dieses mit ihren Steuern aufkommenden Bürger, weil Sport und Spiel heute dazu gehören, auch wenn das "Paradies" ein historisches ist.
Die Stiftung kontert das restriktiv, ordnungsamtlich nämlich. Nun gibt es Verhaltensregeln im Preußen-Grün schon seit 1899. Aber jetzt erlaubt das novellierte Denkmalschutzgesetz, die Parkordnung mit Geldstrafen durchzusetzen: Das Betreten von Rasenflächen ist verboten, Fahrradfahren nur auf ausgewiesenen Wegen gestattet. In Rheinsberg hat nach Bürgerprotesten die Stadt interveniert und eine Ausnahmegenehmigung beantragt. In Potsdam gründete sich die "Bürgerinitiative Babelsberger Park".
Patrouille im Park
Zwischen zehn und 35 Euro Strafe drohen bei leichteren Verstößen. Bei größeren kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet sowie ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro erhoben werden. Ein Bußgeldkatalog existiert zwar nicht, doch gibt es Richtlinien, an welchen sich die 27 Parkwärter orientieren sollen. Die sind seit neuestem in Fantasieuniformen auf Patrouille. Böse Zungen reden von "paramilitärischen Maßnahmen". Wer vom rechten Weg abkommt und die Wiesen betritt, wird fünf Euro hinblättern müssen. Wer sich beim Fahrradfahren oder Baden erwischen lässt, der muss vom 1. Mai an zehn Euro berappen. Vermehrt will man künftig auch die Leinenpflicht für Hunde kontrollieren.
"Seit Jahren lassen wir im Park Babelsberg mit unseren Kindern den Drachen steigen und gehen im Winter rodeln. Jetzt soll das alles plötzlich verboten sein", empört sich Peter Moser von der Bürgerinitiative Babelsberger Park. Der 41-jährige Familienvater plädiert für einen flexibleren Umgang. "Wir sind dafür, dass die schützenswerten Bereiche geschützt werden. Aber es muss auch Areale geben, wo man den Rasen betreten darf." Wenn Parkwärter, wie unlängst geschehen, eine Kindergartengruppe vom Rasen vertreiben, trage das nur zur Eskalation bei. "Der Schutz des Parks kann nur gemeinsam mit der Bevölkerung erfolgen. Und dafür braucht man Parkpädagogen und keine Parkwärter." Der Charakter des Volksparks müsse, fordert Moser, unbedingt erhalten bleiben.
Für die Schlösserstiftung ist das undenkbar, geschweige denn verhandelbar. Alles bleibt anders. "Babelsberg war nie ein Volkspark und die Regeln sind fast identisch mit jenen, die in der DDR galten", sagt Gartendirektor Michael Rhode. "Wir haben es mit einem Gartenkunstwerk zu tun." Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs stimmt dem zu: "Mit dem Bugapark ist ein Volkspark für Sport- und Freizeitaktivitäten vorhanden. Die preußischen Gärten sind hingegen für die Stadt ein Aushängeschild und werden jährlich von Hunderttausenden Touristen besucht."
Anstatt die Bürgerinitiative, die sich selbst zur Mitverantwortung verpflichtet hat, beim Wort und damit ernst zu nehmen, wundert sich Rhode vorläufig nur über die Aufregung. "Mit den Strecken im Neuen Garten und Babelsberg, auf denen man das Fahrrad schieben darf, sind wir den Bürgern entgegengekommen. Vorher war das Mitführen von Rädern dort untersagt. Wir werden sehen, ob es sich bewährt." Zurzeit sei die Stiftung dabei, neue Fahrradständer an den Eingängen aufzustellen. Die Stadt habe zugesichert, das Fahrradwegenetz rund um die Parks auszubauen. Das Befahren der Wege mit wassergebundenen Decken verbiete sich, weil dadurch schwere Schäden entstehen. "Mehr als 100 000 Euro müssen wir jedes Jahr allein in Potsdam für die Ausbesserung von Wegen ausgeben", rechnet Rhode vor. Insgesamt belaufen sich die durch Vandalismus verursachten Kosten auf 250 000 Euro per annum. Übrigens kein Geld, das durch Strafmandate in den Gärten eingenommen wird. "Unsere Wärter können Besucher nur verwarnen, das Bußgeld wird vom Ordnungsamt erhoben und kommt der Stiftung nicht zugute", stellt Rhode richtig. Lediglich der bereits 2006 in Sanssouci und fortan auch im Neuen Garten und Babelsberg erhobene freiwillige Parkeintritt von zwei Euro könne zur Pflege der Anlagen beitragen.
Ausgleich der Interessen
Unmut macht sich auch in Rheinsberg Luft. "Wir wollen, dass das Mitführen von Rädern auf zwei Wegen möglich ist", erläutert Bürgermeister Manfred Richter. Fraktionsübergreifend habe der Hauptausschuss so entschieden. Man befürchtet am Grienericksee, dass ein striktes Fahrradverbot Gäste abschrecken könnte. "Es gibt sehr viele Besucher, die mit dem Rad kommen", so Richter, der aber zuversichtlich ist, dass man sich mit der Stiftung einig wird.
Im Charlottenburger Park in Berlin sind auf Druck der Öffentlichkeit Flächen zur Spree hin freigegeben, die nun mit normalem Rasen bepflanzt werden und nicht mehr mit der im 18. Jahrhundert üblichen Langgraswiese. "Ich wäre der Letzte, der kein Verständnis dafür hätte, wenn sich jemand auf dem Rasen sonnt", räumt Rhode ein. "Aber es geht um die Verhältnismäßigkeit. Wenn alle über den Rasen gehen und Trampelpfade entstehen oder Pflanzungen niedergetreten werden, weil die Leute Fußball spielen oder Grillen, geht das eben nicht." Es sei ja sogar schon vorgekommen, dass Mountainbiker die Stufen am Schloss Sanssouci heruntergefahren und Touristen als lebende Slalomstangen in ihren Parcours eingebaut hätten.
Rhode beruft sich auf den "gesellschaftlichen Auftrag zu schützen, zu pflegen und für eine denkmalgerechte Nutzung zu sorgen". Nicht, dass der obsolet wäre, aber "gesellschaftlich" sind auch die Ansprüche der Besucher. Sicher, man kann die Parks zu "Hochsicherheitstrakten" des 18. und 19. Jahrhunderts erklären. Man kann sich aber auch um einen Interessenausgleich bemühen. Das hieße freilich, dass beide Parteien Zugeständnisse machen müssen. Im gesellschaftlichen Interesse! Die Vorschläge der Bürgerinitiative sind jedenfalls dialogtauglich. Und die Gartendenkmalpfleger? Müssen wie alle Gärtner zu allen Zeiten in Jahrhundertschritten träumen können. Vielleicht sollten sie damit mal im 21. Jahrhundert anfangen. Denn wie gesagt: Zeige mir deinen Garten, und ich sage dir, wer du bist.