Cottbus/Potsdam - Der Rechtsextremist Horst Mahler hat Revision gegen seine jüngste Verurteilung zu elf Monaten Haft eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus heute mit. Das Gericht hatte den früheren NPD-Anwalt in dem Berufungsverfahren für schuldig befunden, bei einem Haftantritt Ende 2006 in Cottbus den Hitlergruß gezeigt zu haben. Der eintägige Prozess hatte wegen einer Respektbekundung der Anklagevertreterin für Mahler für Aufsehen gesorgt. Der Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst war daraufhin die Leitung der Abteilung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten entzogen worden.
Nach Auskunft des Potsdamer Justizministeriums war die Verfehlung aber nicht so groß, als dass ihr ein Disziplinarverfahren drohe. Cramer-Krahforst hatte ihren Fehler eingeräumt und die Wortwahl „zutiefst bedauert". In dem Berufungsverfahren hatte sie für das frühere NPD-Mitglied Mahler neun Monate Haft gefordert. Das Landgericht verurteilte den Neonazi dann sogar zu elf Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil erging wegen Verwendens von Nazi-Symbolen.
Im ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Cottbus Mahler zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Berufung gegangen. Über die nun gegen das Urteil des Landgerichts eingelegte Revision Mahlers muss das Brandenburgische Oberlandesgericht entscheiden. dpa
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