NEURUPPIN - Neuruppin ist weniger strahlenbelastet als die deutsche Durchschnitts- Kleinstadt. Nur 3,6 Prozent des Grenzwertes von 61 Volt pro Meter werden erreicht. In vergleichbaren Städten, etwa in Bayern, seien es rund fünf Prozent des Grenzwertes, sagte Thomas Gritsch, Experte vom Tüv Süd für Strahlungsemissionen, am Donnerstag im Neuruppiner Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Trotz der niedrigen Werte sei Neuruppin gut mit Funknetzen abgedeckt.
Die Studie war von der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben worden und bildet die Basis für ein sogenanntes Mobilfunkversorgungskonzept: Die Stadt will mögliche Maststandorte prüfen, um den Firmen entsprechende Angebote machen zu können.
Vor allem ging es Baudezernenten Arne Krohn darum, den Standort Gildenhall zu untersuchen. Dort will der Mobilfunkanbieter Vodafone einen UMTS-Sendemast errichten – die Anwohner protestierten, weil sie sich und ihre Kinder von der Strahlung bedroht fühlen. Der Landkreis und die Stadt hatten dem Bauvorhaben daraufhin eine Absage erteilt (die MAZ berichtete). Es kamen jedoch immer neue Anfragen.
„Zumindest hinsichtlich der Strahlenbelastung können wir jetzt Entwarnung geben“, sagte Krohn. Von einem 54 Meter hohen Mast mit einer Sendeleistung von 40 Watt werde laut der Studie die Kita Birkengrund in Gildenhall mit 0,6 Volt pro Meter bestrahlt. Verringere man die Leistung um die Hälfte, was möglich sei, sinke die Belastung auf 0,12 Volt pro Meter, so der Experte Gritsch. Zum Vergleich: In der Neuruppiner Innenstadt ist das Feld 3,2 Volt pro Meter stark.
Eine Ablehnung des Mastes aus gesundheitlichen Gründen sei nicht möglich. Der Mast müsse jedoch „nur hier errichtet werden können“, sagte Gritsch. „Und das muss bezweifelt werden.“ Derzeit sei der Bedarf für eine Erweiterung im UMTS-Bereich in Neuruppin nicht gegeben.
Am Gildenhaller Mast sind drei Antennen für Mobil- und sieben für den Richtfunk geplant. Mit letzterem werden kabellos Daten übertragen – zum Beispiel ins Internet. Laut Paragraph 35 des Baugesetzbuches kann ein Mast unter anderem nur genehmigt werden, wenn er der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikation dient. Laut Gritsch dränge sich der Verdacht auf, dass in Gildenhall „der Mobilfunk nur dazugenommen wurde, um einen Standortbezug herzustellen und so die baurechtliche Privilegierung zu erreichen.“ (Von Jana Einecke)