Suche der Märkischen Allgemeinen:

Suchbegriff eingeben und abschicken
Auswahl der Suchkategorie

Wetter in Brandenburg:

-4ºC
Symbol: aktuelles Wetter in Brandenburg

Metamenu:


Sie befinden sich hier:

  1. » Märkische Allgemeine
  2. » Nachrichten
  3. » Brandenburg/Berlin
  4. » Landespolitik
19.05.2009

Beitragsfunktionen:

JUSTIZ: Landrat verurteilt wegen Kinderpornografie

 Georg Dürrschmidt muss Geldstrafe zahlen und beteuert weiter seine Unschuld

SENFTENBERG -  Der seit Dezember 2008 suspendierte Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt, hat nach Überzeugung des Amtsgerichts Senftenberg von Oktober 2004 bis Januar 2007 mehrfach kinderpornografische Bilder und Filme aus dem Internet auf zwei Computer in seinem Haushalt heruntergeladen. Amtsrichterin Anett Winkler verurteilte den 50-jährigen CDU-Kommunalpolitiker deshalb gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 16 800 Euro, 2800 Euro weniger, als die Staatsanwaltschaft Cottbus gefordert hatte.

Nach der einstündigen Urteilsbegründung kündigte der äußerlich gefasst wirkende Dürrschmidt an, Berufung einlegen zu wollen. Das Urteil „klingt schlüssig“, aber er wisse, „dass sich die Dinge anders zugetragen haben“, sagte der Politiker, der im April 2006 zum Landrat gewählt worden war.

Während der drei Monate dauernden Verhandlung hatten Dürrschmidt und seine Familie von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der gebürtige Pfälzer beteuerte allerdings stets seine Unschuld.

Nach einem aufwändigen Indizienprozess, der von Erläuterungen etlicher Computer-Spezialisten geprägt war, stand für Richterin Winkler „in der Gesamtschau“ aller Details fest, „dass nur der Angeklagte der Täter sein kann“. Als belastend für den gelernten Kaufmann wurde beispielsweise die Chronologie gewisser Tätigkeiten am Computer gewertet. So kam es vor, dass zunächst an der Buchhaltung für den Restaurationsbetrieb von Dürrschmidts Ehefrau gearbeitet wurde, eine Weile später der Zugriff auf Kinderpornografie-Seiten im Internet erfolgte und anschließend wieder privater Schriftverkehr erledigt wurde.

Aufgrund der Wohnsituation der Familie Dürrschmidt schloss Richterin Winkler einen unbekannten Dritten als Täter aus: Die Familie lebt in Großräschen in einem Dreiseithof, der durch ein – wenngleich zumeist nicht verriegeltes – Tor von der Straße getrennt ist. Alle Zimmer und auch das Büro mit dem Computer haben Fenster zum Innenhof, der per Bewegungsmelder beleuchtet wird. Da die Taten zumeist nachts geschahen, hätte ein Unbekannter sich über mehr als zwei Jahre hinweg einem hohen Entdeckungsrisiko ausgesetzt, zumal das Büro direkt unter dem Zimmer des Ehepaars Dürrschmidt liegt.

Zu dem Prozess kam es nur, weil Dürrschmidt hoffte, die Vorwürfe widerlegen zu können, und sich im August 2008 geweigert hatte, einen Strafbefehl des Gerichts über 12 600 Euro zu zahlen. (Von Frank Schauka)


Ihre Meinung ist gefragt!

Landespolitik aus der MAZ von gestern, vorgestern, vor drei Tagen

Aktuelle Angebote aus Ihrer Region

Wechseln Sie bei Beitragserhöhung Ihre Krankenkasse?

Abstimmung


Stimme abschicken
» Zum Ergebnis
» Alle Abstimmungen