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19.06.2009

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Geheimnisverrat: Mit Rockern unter einer Decke

Polizist verurteilt

ORANIENBURG/HENNIGSDORF - Wegen Geheimnisverrats wurde ein Oranienburger Polizist gestern zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. 5000 Euro muss der Angeklagte als Bewährungsauflage zahlen.

Hinzu kommen die nicht unerheblichen Prozesskosten, da es vier Verhandlungstage bis zum gestrigen Urteil brauchte, die zudem unter hohem Sicherheitsaufwand standen. So glichen die Vorhalle und der Flur vor dem Gerichtssaal teilweise einer Flughafenabfertigung mit Leibesvisitationen durch schwer bewaffnete Beamte. Als Zeugen waren unter anderem Personen aus dem Rockermilieu der Red Devils und aus Türsteherkreisen vernommen worden, die gerichts- und knast-erfahren sind.

Daniel C. soll in diesen Kreisen nicht nur verkehrt, sondern auch interne Informationen an diese weitergegeben haben. 2004 erhärtete sich der Verdacht, dass es in der Oranienburger Polizeiwache eine „undichte Stelle“ geben muss, die geheime Daten an die Berliner Türsteherszene weiterleitet. Deshalb wurde ein V-Mann des Berliner LKA eingesetzt, der so auf den 30-jährigen Oranienburger stieß. Zeitgleich ermittelten auch die Brandenburger Kollegen und erhielten von drei Mitgliedern des „FDMC Germany“ ähnliche Hinweise.

Auch in den Dienststellen in Oranienburg und in Hennigsdorf wurde man gegenüber dem Angeklagten misstrauisch, was entsprechende Aktenvermerke belegen. Ein befreundeter Kollege bestätigte ein Handygespräch zwischen dem Angeklagten und Chris F.. Dieser Mann ist ein führender Kopf der Red Devils und eine bekannte Größe in der Berliner Türsteherszene. Daniel C. war mit ihm befreundet. Ferner fiel auf, dass der Angeklagte ohne dienstlichen Grund in polizeilichen Computerdateien herumstöberte und Informationen weitergab.

Alle Indizien sprechen aus Sicht des Staatsanwaltes gegen den Angeklagten, der zu der Sache schwieg. „Sollen wir alles Gewaltmonopol an die Red Devils oder Hells Angels abgeben, wenn wir uns auf unsere eigenen Leute nicht verlassen können?“, fragte der Ankläger. Er stellte klar, dass selbst eine Negativauskunft durch einen Beamten – wie „es liegt gegen euch nichts vor“ – strafbar ist, weil damit der Verfolgungsdruck gegen die Kriminellen vermindert würde. In 19 Fällen sei Daniel C. des Geheimnisverrates schuldig, so der Staatsanwalt. Das Gericht sah das genauso und verurteilte den vom Dienst suspendierten Polizisten. (hs)


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In diesem Forum gibt es 2 Einträge

» Hoenig | 19.06.2009, 10:25

Die heftigste Konsequenz ...


... aus der Verurteilung des Beamten erwähnen Sie nicht:

§ 24 Beamtenstatusgesetz: Der Verlust der Beamtenrechte mit Rechtskraft des Urteils.

Damit verliert er nicht nur seinen Beruf, sondern auch sämtliche Pensionsansprüche.

Die Bewährungsstrafe und die Geldauflage wird er stemmen können, den Rauswurf aus der "Firma" nicht.

Gruß von
Carsten R. Hoenig

» osalon | 19.06.2009, 11:13

Die heftigste Konsequenz ... (0)


@Hoenig

Das müßte aber j e d e Beamtin, j e d e r Beamte wissen, daß ab einem bestimmten Strafmaß die Auflösung des Beamtenverhältnisses mit den genannten Anspruchsverlusten zur Bestrafung durch ein Ordentliches Gericht hinzukommt. Unbekannt ist diese Schlußfolgerung nicht.

Also, kein Bedauern, bitte !

Das hat er wissentlich in Kauf genommen.

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