LÜBBENOW - Der Fall spielt am Rande der Uckermark, fast in Mecklenburg-Vorpommern, in einem tristen Haus am Rand von Lübbenow. 350 Menschen leben in dem Ortsteil der Gemeinde Uckerland am Großen Lübbenower See.
Vor neun Jahren kam die kleine Jennifer mit ihren Eltern, ihrem älteren Bruder und der jüngeren Schwester aus Berlin nach Lübbenow. Vier Jahre alt war sie. Sie konnte nicht sprechen, sich nicht verständlich machen. Bis heute ist das so geblieben. Das Kind ist körperlich und geistig stark behindert.
Der Bruder und die Schwester entwickelten sich normal, aus der Schule sind keine Probleme bekannt. Nur Jennifer besuchte niemals eine Kita, nie eine Schule. Die Eltern, heißt es, hätten sich möglicherweise für ihre Tochter geschämt. Nur manchmal seit dem Jahr 2000 sahen Nachbarn das Kind im Garten sitzen. Aber das ist auch schon zwei Jahre her. Wie schnell spricht man von einer Rand-existenz? Das Mädchen Jennifer war eine, seit sie vor 13 Jahren auf die Welt kam.
Vor zwei Wochen interessierten sich dann das zweite Mal in Jennifers Leben Mitarbeiter einer Behörde für das Kind. In Begleitung von Polizisten schaute ein Angestellter des Jugendamts aus Prenzlau vorbei, um sich bei Jennifers Eltern nach dem Wohlergehen des Mädchens zu erkundigen. Ein Unbekannter hatte die Behörde informiert.
Danach überschlugen sich die Ereignisse: Jennifer, die in ihren Windeln einen „verwahrlosten Pflegezustand“ machte, wie Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer sagt, kam sofort in eine Klinik, wo sie gestern noch untersucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) begann ihre Ermittlungen gegen die Eltern, die nun in Verdacht stehen, ihre Fürsorgepflicht verletzt und Jennifer zwar nicht geschlagen, aber doch durch ihr Nichtstun misshandelt zu haben. Und vorgestern, Dienstag, entzog auf Antrag des Jugendamts ein Familiengericht den Eltern teilweise das Sorgerecht für Jennifer.
Unter normalen Umständen hätte es so weit nicht kommen dürfen. Klemens Schmitz, der parteilose Landrat der Uckermark, sieht das so. Gestern Nachmittag sprach er von einem „schweren Fehlverhalten innerhalb des Jugendamts“ in seiner Behörde.
Jennifers Leiden hätte schon vor Jahren gelindert werden können. Im April 2006 hatte das Kreisjugendamt einen Hinweis erhalten, dass die damals zehnjährige Jennifer ihrer Schulpflicht nicht nachkomme. Ein Mitarbeiter fragte daraufhin bei der Familie nach, die dem Amt bereits bekannt war. Jennifers Eltern behaupteten, das Staatliche Schulamt habe, weil das Mädchen behindert sei, die Einschulung verschoben. Der Mitarbeiter des Jugendamts glaubte dies, ohne die Angaben zu überprüfen. „Dass damals nichts unternommen wurde, ist ein Versäumnis“, sagte Kreis-Sprecherin Ramona Fischer gestern. „Wir hätten handeln müssen. Das Kind hätte in eine Spezialschule kommen können. Wir hoffen, dass jetzt noch nicht alles verloren ist.“ Noch sei unklar, warum vor drei Jahren nichts zum Wohle des Kindes unternommen wurde. Landrat Schmitz habe jetzt Untersuchungen eingeleitet, damit sich nie wieder ein ähnlicher Fall wiederhole.
Möglicherweise haben Jennifers Eltern nicht einmal bewusst die Unwahrheit gesagt, als sie dem Jugendamtsmitarbeiter erklärten, die Einschulung ihrer Tochter sei zurückgestellt worden. Denn an einem Punkt in ihrem Leben war Jennifer nicht einmal eine Randexistenz – es gab sie schlichtweg nicht.
Vor der Einschulung werden Kinder amtsärztlich untersucht. Die Gesundheitsämter der Landkreise erhalten zu diesem Zweck von den Staatlichen Schulämtern sogenannte Einschulungslisten mit den Namen aller Kinder. „Wir haben diese Listen von 2002 bis heute überprüft. Der Name des betroffenen Mädchens steht nicht darauf“, so Kreis-Sprecherin Fischer.
Rätselhaft erscheint in dem Zusammenhang allerdings die Behauptung der Bürgermeisterin von Uckerland, Christine Wernicke. Sie meinte gestern, die Eltern hätten eine Aufforderung zur Schuleingangsuntersuchung erhalten.
Das Bildungsministerium im fernen Potsdam konnte diesen offensichtlichen Widerspruch gestern nicht auflösen. Das Staatliche Schulamt sei bereits am Montag aufgefordert worden, alle Erkenntnisse über den Fall dem Ministerium mitzuteilen, berichtete der amtierende Ressortsprecher Karsten Friedel. Der Sacherverhalt könne allerdings ohne die Leiterin der betroffenen Grundschule, die Jennifer eingeschult hätte, nicht aufgeklärt werden. Angesichts der Sommerferien und da die Schulleiterin verreist sei, könne die Aufklärung des Falles noch geraume Zeit dauern. „Man versucht, die Schulleiterin zu erreichen.“
Möglicherweise liegt das Versäumnis noch an einer anderen Stelle. Die Staatlichen Schulämter stellen ihre Einschulungslisten nach Angaben der Meldeämter zusammen. Vielleicht gab es Jennifer schon dort nicht. (Von Frank Schauka)
Aus Scham abgeschottet
Scham könnte nach Einschätzung des Psychologen Günter Esser Auslöser dafür gewesen sein, dass die Eltern ihre behinderte Tochter versteckten. „Sie haben die Behinderung möglicherweise nicht wahrhaben wollen, und das Ganze ist dann immer weiter in Lieblosigkeit und seelischer Misshandlung eskaliert“, erläuterte der Lehrstuhl-Inhaber für klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Potsdam.
Aus Sicht Essers könnte sich die geistige Behinderung der 13- Jährigen durch das Abschotten verschlimmert haben. Der Experte betonte, dass die genaueren häuslichen Umstände unklar sind. „In jedem Fall dürfte die sozial-emotionale Entwicklung gestört worden sein.“ dpa