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06.08.2009

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KRIMINALITÄT: Beate, die „Rosa Riesin“

Der sechsfache Mörder von Beelitz erhält eine Hormonbehandlung, um eine Frau zu werden

POTSDAM - Mit seinen Stöckelschuhen und Strapsen ist der 1,90 Meter große Ex-Polizist Wolfgang S. aus Rädel (Potsdam-Mittelmark) der vermutlich extravaganteste Patient des Maßregelvollzugs in Brandenburg/Havel. Insgesamt werden am Stadtrand hinter fünf Meter hohen Mauern 127 geistig kranke Mörder und andere Verbrecher behandelt. Nur der Vergewaltiger und Raubmörder Frank Schmökel ist von allen strikt getrennt.

Nach einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Potsdam soll der 43-Jährige Wolfgang S. künftig als Beate angeredet werden und bald eine Hormonbehandlung erhalten. Das für den Maßregelvollzug zuständige Brandenburger Gesundheitsressort bestätigte – wenngleich ohne Nennung von Namen – auf Anfrage der MAZ einen entsprechenden Gerichtsbeschluss.

Ein halbes Jahr lang soll getestet werden, wie Wolfgang/Beate S. sich im Maßregelvollzug verhält, wenn man ihn als Frau behandelt, wie er es wünscht. Der Serienmörder, der im November 1992 zur Unterbringung in den Maßregelvollzug und 15 Jahren Gefängnishaft verurteilt wurde, behauptet seit vielen Jahren, sein Wesen sei weiblich.

Einen ersten Antrag auf Namensänderung – und damals auch auf Geschlechtsumwandlung – hatte S. Mitte der 1990er gestellt. Dieser Antrag war jedoch abgelehnt worden. In einem Bericht im Magazin „Stern“ hatte S. 1996 die Hoffnung geäußert, dass er irgendwann geheilt sei und danach den Maßregelvollzug verlassen dürfe. Den neuen Lebensanfang wolle er als Frau versuchen. „Irgendwann muss ich ja raus“, so S. damals, „aber ohne Behandlung geht das nicht.“

Die beiden Gutachter, die dem Antrag hätten zustimmen müssen, reagierten skeptisch. Wilfried Rasch, der Nestor der forensischen Psychiatrie in Deutschland, hatte erhebliche Zweifel, dass Wolfgang S. tatsächlich transsexuell war, wie er vorgab. „Ich habe das Empfinden, dass er so den Weg in die Freiheit sucht“, warnte Rasch.

Ob eine Geschlechtsumwandlung – die der jetzt genehmigten Hormonbehandlung konsequent folgen müsste – S. harmloser machen kann, ist ungewiss. „Eine Geschlechtsumwandlung ist ein interessanter Fall im Hinblick auf die Behandlungsmöglichkeit“, heißt es im Gesundheitsministerium. Der im Jahr 2000 verstorbene Gutachter Rasch war vor 13 Jahren sehr skeptisch und befürchtete, „dass S.s Aggressionen nach einer Operation nur umgelenkt werden könnten“. Rasch: „Auch nach einer Geschlechtsumwandlung wird er scheitern, das läuft bei dem im Hirn ab.“

Der mögliche weitere Wandel von Wolfgang zu Beate vollzieht sich nicht zwangsläufig. Im Januar 2010, nach Ablauf der Testphase, wird S. erneut begutachtet, wenn er/sie eine Geschlechtsumwandlung beantragen sollte. Nach der Hormonbehandlung, so die Erwartung der Experten, sei präziser zu ermitteln, ob B. sich wirklich als Frau fühle. Außerdem kann das Brandenburger Innenministerium als Vertreter öffentlicher Interessen Widerspruch gegen einen Gerichtsbeschluss einlegen. Bisher ist dies nicht erfolgt.

Den gesicherten Bereich des Maßregelvollzugs durfte S. in den vergangenen Monaten bereits verlassen. Wie ein Zeuge der MAZ versicherte, spazierte S. jenseits des Hochsicherheitsbereichs des Maßregelvollzugs in Begleitung von Aufsichtspersonal über das parkähnliche Gelände der Landesklinik, das von einem normalen Zaun umgeben ist. Von diesem Areal war kürzlich ein Patient geflohen.

Erfahrungen mit kontrollierter Freiheit sind für S. nicht neu. Schon Mitte der 1990er Jahre durfte er sich abseits des Anstaltsareals bewegen. Erst als eine Überwachungskamera an einer Tankstelle in Kliniknähe filmte, wie er ein Pornoheft kaufte und die Veröffentlichung der Bilder in „Super Illu“ öffentliche Empörung auslöste, sperrte die Klinikleitung den als „Rosa Riese“ bekannten Patienten wieder rigoros weg.

Seine sechs Morde beging Wolfgang S. von Oktober 1989 bis zum 5. April 1991. Die Opfer waren fünf Frauen im Alter von 34 und 66 Jahren sowie ein drei Monate altes Baby, das er aus dem Kinderwagen nahm und an einem Baum erschlug. Anschließend erwürgte er die 44-jährige Mutter des Kindes und schändete deren Leiche. Das war am Freitag, dem 22. März 1991, im Wald bei Beelitz (Potsdam-Mittelmark).

Zwei Wochen später, am 5. April, überlebten bei Sputendorf (Teltow-Fläming) zwei zwölfjährige Mädchen einen Messerangriff und konnten trotz schwerer Verletzungen die erste Beschreibung des Täters liefern. Am Abend desselben Freitags tötete Wolfgang S. in Fichtenwalde (Potsdam-Mittelmark) eine 66-Jährige.

Der 1966 in Lehnin geborene S. trug während der Morde oft Frauenkleidung, stets verging er sich an den Leichen. In der Nähe der Tatorte ließ er Damenunterwäsche zurück, die er auf Müllkippen gesammelt hatte. Ein Ermittler: „Wir dachten, die Wälder bestehen nicht mehr nur aus Bäumen, sondern aus Schlüpfern.“

Am 1. August 1991 verhinderten zwei Jogger in einem Wald bei Schmerzke (Potsdam-Mittelmark) vermutlich Schlimmeres. Sie fassten einen hünenhaften Mann, auf den die Beschreibung der Polizei zutraf. Der Mann ließ sich widerstandslos den Beamten übergeben. Den Joggern erschien der Mann im Wald verdächtig, weil er sexuelle Handlungen an sich vornahm und einen Büstenhalter trug. (Von Frank Schauka)


Ihre Meinung ist gefragt!

In diesem Forum gibt es 13 Einträge

» Veritas | 07.08.2009, 10:28

Geschlechtsumwandlung?  (2) 
Diese äußerst fragwürdige Umwandlung ist selbst unter Experten umstritten. Vom Nutzen sollte man nicht erst sprechen, weil es ihn nicht gibt.

Kommen wir also zur Kostenseite:

Hat man in unserem Lande für Arme, Alte, also Rentner, Kranke und Behinderte, selbst Arbeitslose inzwischen das sozialverträgliche Frühableben ins Auge gefasst, spart man fürs Volk an den wichtigsten Maßnahemn von Therapie und Vorsorge, kann man sich eine ordentliche Betreuung Erziehung und Bildung für Kinder und Jugendliche nicht mehr leisten, wirft man trotzdem großzügig das Geld für Geschlechtsumwandlungen und weiteren Unfung zum Fenster hinaus. Die Steuerzahler und Versicherten, die das mit ihren Beiträgen alles bezahlen, werden nicht erst gefragt, wie ihre Beiträge zweckentfremdet und veruntreut werden. Die Versuchmedinzin aber möge die Pharama bezahlen, die ohnehin Gesundheit, Krankheit und sogar Tod zur sprudelnden Gewinnquelle gemacht hat.

Veritas

» » Gerhard | 07.08.2009, 13:32

Veritas


Ich hoffe, daß Ihre Meinung nur sarkastisch gemeint ist. Wenn Sie jahrzehntelang ihrer Umgebung vorspielen müssen, was sie für ein Kerl sind, weil man dies von ihnen erwartet, geht das an die Substanz. Die Klischees, die unter den Menschen gelten, verbieten es einem Mann zu weinen, weibliche Kleidung zu tragen, seine weiblichen Gefühle zu äußern. Anders herum, sind wir schon viel weiter, eine rauchende Frau, im Hosenanzug, die sich mit Ellenbogen durchsetzt, wird akzeptiert. Umgekehrt nicht. Wir reden im Moment noch von "normalen" Männern und Frauen. Wenn aber eine geburtliche oder hormonelle oder sonstige Störung dazu kommt, wird man psychisch krank. Deshalb ist Transidentität auch als Krankheitsbild anerkannt. Sie können sich nicht vorstellen, in welchen Zwängen das Leben Betroffener und deren Familien abläuft. Es ist eine Befreiung, wenn man endlich die Zusage zur OP erhalten hat, wenn daran auch Ehen oder Partnerschaften oder Familienbande zerbrechen. Es gibt für die betroffene Person also durchaus einen Nutzen. Sie ist danach wieder arbeitsfähig und kann somit für das Bruttosozialprodukt wieder arbeiten.

Zur Kostenseite möchte ich annehmen, das sie weder Trinken noch Rauchen, Sport treiben und sehr gesund leben. Ansonsten fallen sie auch unter die Rubrik Nutznießer der Allgemeinheit zu sein. Im Grunde sind wir alle in einer Gemeinschaft und von ein ander abhängig. Jeder hat sein Handikap und muß von der Allgemeinheit an dieser oder anderer Stelle getragen werden.
Das Beiträge für solche OP zweckentfremdet oder veruntreut werden entbehrt jeder Grundlage. Wie schon erwähnt, wenn man sich informiert, wird man erfahren, daß dies keine Versuchsmedizin ist. Keiner wird leichtfertig operiert oder behandelt.

» » » Veritas | 12.08.2009, 09:35

Geschlechtsumwandlung?


Vielleicht sollte man das Geld besser dafür ausgeben verirrte Seelen zu erforschen, um Mittel und Wege zu finden, sie in die richtigen Bahnen zu leiten. Wie wär´s deshalb mal mit Seelenumwandlung, statt Geschlechtumwandlung?

Hierzulande wird offensichtlich das Verirren von Seele und Geist gefördert und finanziert.

Veritas

» Gerhard | 06.08.2009, 16:22

Beate, die "Rosa Riesin"  (5) 

Dieser Artikel zeigt wieder einmal deutlich wie willkürlich der MRV und die vorgesetzten Behörden handeln.

Einem Täter wird die Transidentität geglaubt, die Namensänderung und Hormonbehandlung anerkannt, einen zweiten nicht.

Vielleicht wissen Sie es nicht, es gibt eine zweite transidente Person auf der gleichen Station.

Jasmin Fuchs lebt auf der gleichen Station (http://jasmin.ca.tt). Sie hat mehrere positive Gutachten, lebt schon seit langem als Frau, im Gefängnis und im Maßregelvollzug. Sie erhielt 1999 eine Jugendstrafe von nur 2 Jahren und kam danach wegen wiederholter versuchter Vergewaltigung in den Maßregelvollzug. Jetzt nach 10 Jahren kämpft sie immer noch um diese Namensänderung. In ihre Gerichtsverfahren mischte sich der Chefarzt auf unzulässige Weise ein. Richter verlangten Voraussetzungen, die nicht im Gesetz gefordert werden: Befragungen der Großmutter, ärztliche Untersuchungen. Jasmin verweigert dies und wird dafür bestraft. Prozesse werden verschleppt, freie Arztwahl wird erschwert, durch Fachärzte verordnete Medikation von der Klinik verweigert.

Die Höhe der Strafe kann nicht das Ausschlaggebende sein, die Transidentität wurden beiden bescheinigt, woran liegt jetzt der Grund für die unterschiedliche Behandlung?

Recht zu haben reicht oft nicht, man muss auch Recht bekommen. Zurzeit ist das leider in Brandenburg nicht Realität. Darum kämpfen wir auch weiter und werden nicht locker lassen, bis Jasmin ihr Namensänderung und die Hormonbehandlung bekommen hat, wie Beate, die „Rosa Riesin“.

» » Veritas | 06.08.2009, 18:01

Jasmin Fuchs


War Jasmin Fuchs vor Ihren bestialischen Taten auch DDR-Volkspolizist? DDR- Volkspolizisten erhalten offensichtlich Sondervergünstigungen. Das ist in Brandenburg sehr ausgeprägt auch wenn es um ehemalige Stasileute geht. In der DDR kamen derartige Bestien trotzdem niemals wieder auf freien Fuß. Das war auch richtig so.

Veritas

» » » Gerhard | 06.08.2009, 19:54

Veritas


Man sollte die Artikel schon genau lesen ehe man Kommentare verfaßt. Jasmin ist 33 Jahre, kein Volkspolizist und hat keine bestialiscchen Taten vollbracht. Sie wurde zu 2 Jahren Jugendstrafe verurteilt, die sie voll abgesessen hat. Im MRV sollte ihre Rückfallprognose gebessert werden. Somit gibt es auch keine Sonderbehandlung. Es ist unser Anliegen diese unterschiedlichen Behandlungen einer Patienten zu unterbinden. Wir fordern gleiches Recht für alle.

Nur zur Information, der Maßregelvollzug ist nicht dafür da, Patienten für immer wegzusperren. Dies kann der Knast viel kostengünstiger. Es ist ein psychiatisches Krankenhaus, wo die Patienten behandelt werden sollen, um auf ein Leben in Freiheit gerüstet zu sein.

» » » » Veritas | 06.08.2009, 22:38

Sie bestätigen ...


also indirekt nur, dasc für den Beelitzmörder eine Sonderbehandlung erfolgt. Ein solcher Verbrecher, perverser Vielfachmörder hat eigentlich jegliches Recht auf Behandlung verwirkt sogar das auf sein eingenes Leben.

Wenn nun ein gegenüber Tätern aller Schattierungen großzügiger Rechtsstaat auch nur einen Bruchteil seiner Zuwendungen Opfern jeglicher Täter gewähren würde, dann wäre diese Welt etwas gesünder. Die reine Täterverhätschelung aber kann zu nichts Gutem führen und zeigt wie krank diese Gesellschaft in Wahrheit ist.

Der Freigang im Klinikgelände für einen Verbrecher wie den Beelitzmörder ist eine Verhöhnung seiner Opfer und eine Gefährdung für dieses Klinikgelände, dessen Besucher und die Öffentlichkeit, wenn er es unkontrolliert verlässt. Unverklärt betrachtet ist dieser Mörder nur ein Versuchkaninchen. Dabei ist es besonders verwerflich und eigentlich sträflich, dass die ahnungslose Öffentlichkeit mit diesen Versuchen in unverantwortlicher Weise gefährdet wird.

Eine Initiative in unserem Lande fordert inzwischen die Todesstrafe für diese Tätergruppierung, der ich mich nicht anschließen möchte. Nicht anschließen deshalb, weil diese Todesstrafe missbraucht werden würde wie jegliches Recht, obwohl sie berechtigt wäre. Es kann also nur ein Wegsperren solcher Täter für die gesamte Lebenszeit geben. Alles andere ist das billigende Hinnehmen von Rückfalltaten. Ein Staat, der das zulässt, macht sich an diesen Rückfalltaten selbst mit schuldig.

Und das mir jetzt niemand kommt, ich hätte die Todesstrafe befürwortet, denn ich lehne sie strikt ab. Wer das feststellen möchte, der lese den EU-Vertrag, der die Wiedereinführung der Todesstrafe ausdrücklich unter gewissen Umständen, beispielsweise Aufruhr, der natürlich in der EU vorprogramiert ist und direkt provoziert werden wird, vorsieht. Das ist einer der Gründe, warum gegen diesen Schandvertrag geklagt worden ist.

Veritas

» » » » » Gerhard | 07.08.2009, 13:44

Sie bestätigen...


liebe Veritas, wir bestätigen dies nicht nur indirekt. Mit den Erfahrungen dort im MRV bin ich sogar davon überzeugt. Deshalb kämpfen wir für die Durchsetzung der Rechtstaatlichkeit. Nicht der Willkür. Dieser Rechtsstaat gibt aber jeden ein Recht auf Behandlung. Jeder hat ein Recht auf Leben. Ich bin froh, daß es keine Todesstrafe gibt. Es gibt für mich keinen Menschen, der objektiv sich dafür einsetzen sollte. Wir wissen alle, oder auch nicht, wie vor über 60 Jahren mit solchen Ermächtigungsgesetzen umgegangen worden ist. Dort wurde versucht ein reines sauberes Deutschland zu produzieren. Wo es hingeführt hat ist in der deutschen Teilung und Widervereinigung nach zu vollziehen. Wer sollte aber im Falle einer Todesstrafe diese ausführen? Er vernichtet auch Leben, könnten Sie wirklich damit leben? soweit zum Recht auf Leben und der Todesstrafe. Was im MRV so abläuft, kann Büch füllen und da muß ich ihnen Recht geben. Eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht meines Erachtens im Fall der Rosa Riesin. Trotzdem darf von Gott geschaffenes Leben nicht vernichtet werden. Ansonsten sind wir wie die Täter. Ich vergesse nicht die Opfer und wünsche mir auch eine bessere Betreunug und Schutz. Nur leben in dieser Welt mit den Gefahren und müssen überleben.

» » » » » » Veritas | 12.08.2009, 09:29

Gott schützt also Serienkiller ...


und Massenmörder wie deren unschuldige Opfer? Das ist schlicht reiner Unfug. Man lese dazu Fontanes Werke "Unterm" Birnbaum" und "Quitt", oder rufe sich auch die Worte von Christus ins Gedächnis, die er einem Mörder am Kreuz widmete. Er sagte ihm nicht: Steige herab von deinem Kreuz und lebe weiter.

Bei einer derartigen Interpretation der Bibel, wäre diese Bibel schlicht überflüssig. Auch das Gebot der Nächstenliebe (NT) deckt diese Darstellung nicht ab.

Für das gräßte industrielle Massenmordverbrechen aller Zeiten, die Atombombenabwürfe vom 6. Aug. über Horoshiima und vom 9. Aug. über Nagasaki wurde bis heute noch niemand angeklagt oder verurteilt. Das ist beonders eigenartig, wenn an bedenkt, dass die Rosenbergs in den USA für eine Zeichnung von der Atombombe auf dem elrktrischen Folterstuhl der USA schön langsam ins Jenseits geschmort worden sind. Die Atombomben waren also nur der hunderttausendfache elektrische Stuhl für Unschuldige. PH hat mit diesem bestialischen, einmaligen Massenmmord im Doppelpack nichts zu tun, weil dafür die gesamte japanische Flotte vorher versenkt worden war.

Veritas

» Steffen | 06.08.2009, 17:25

AW:  (3) 
Ein Glück, dass es genug Leute gibt, die für das Wohlergehen von Mördern und Vergewaltigern kämpfen. Steuergeld wird zu diesem Zwecke bestimmt auch noch zur Verfügung gestellt.

» » claudiaR | 06.08.2009, 21:03

Steffen


Allerdings Steffen ! Wer kümmert sich denn um den Mann, der auf so eine bestialische Weise seine Frau und sein Baby verloren hat? Dieser Mann bekommt seine Familie nie wieder. Oder die Hinterbliebenen der anderen Opfer? Wie sollen denn die Vergewaltigungsopfer diese Taten verarbeiten? Warum soll es den Tätern in der Haft oder Klinik denn gut gehen??? Geht es den Opfern und Hinterbliebenen gut??

» » Gerhard | 06.08.2009, 20:05

Steffen


Hallo steffen, ich würde dich gerne einladen das Psychatrische Krankenhaus zu besuchen. Du wwürdest erstaunt sein, wer dort alles behandelt wird. Du kannst, wenn du Pech hast selbst dort landen. Hoffentlich gibt es dann Leute, dich sich um dich kümmern. Für dich scheinen kranke Personen nichts wert zu sein. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und auch auf die gesetzlichen Grundrechte. Zum Glück gibt es die Lynchjustiz nicht mehr. Wir werden und wollen die einzelnen taten nicht bagatellisieren, aber so wie jeder das Recht auf einen Anwalt hat, kümmern wir uns um Jasmin. Wenn ihr die Homepage angeschaut hättet, könntet ihr euch ein Urteil bilden. Dazu seid ihr aber anscheinend nicht gekommen. Es ist ja noch Zeit dazu. Der Lebenslauf von Jasmin unterscheidet sich dramatisch von dem von Beate. Was die Kosten angeht, gibt es einen Beitrag im Freitag (http://www.freitag.de/community/blogs/christianberlin/praeventivjustiz-2--jasmin-und-der-christopher-street-day) es wird gebettelt. Es fließt kein staatliches Geld. Soweit darfst du zufrieden sein.

» » » Ommsen | 07.08.2009, 07:15

Recht auf Leben?


"Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben" Ich möchte jetzt keine Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe anfangen, aber im Fall Beate wünsche ich mir frühere Zeiten zurück. Heutzutage geht es dem lieben "Rechtsstaat" ja nicht darum zu bestrafen sondern darum, die Allgemeinheit zu schützen und den Straftäter zu bessern, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich kann, wenn ich ehrlich bin, nichts Schlimmes dabei finden, wenn jemand, der erst ein Baby, dann die Mutter grausam ermordet hat, das gleiche Schicksal erleiden muss. Und zwar sowohl, damit die Allegeminheit vor ihm geschützt ist, als auch als Strafe.
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