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14.08.2009

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BUNDESTAGSWAHL: Verstoß gegen das Grundgesetz

Jurist Martin Morlok hält Kleinparteien für ungerecht behandelt

DÜSSELDORF - Mehrere bekannte Kleinparteien wurden nicht zur Bundestagswahl zugelassen – insbesondere „Die Partei“ von Satiriker Martin Sonneborn, die Seniorenpartei Die Grauen und Gabriele Paulis Freie Union. Rechtsmittel sind nicht möglich. Der renommierte Parteienrechtler Martin Morlok von der Universität Düsseldorf hält das für verfassungswidrig.

Meist ging es bei den Ablehnungen um die Frage, ob die kandidaturwilligen Gruppen überhaupt eine Partei sind. Das Wahlgesetz verlangt, dass nur Gruppen mit einer gewissen Bedeutung und Dauerhaftigkeit zur Wahl zugelassen werden. So wird im Interesse der Bürger verhindert, dass der Stimmzettel unendlich lang wird.

Außerdem müssen Gruppen, die noch nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, bis zu 2000 Unterschriften pro Bundesland sammeln, wenn sie zur Wahl zugelassen werden wollen. Manche Wahlexperten halten deshalb die Prüfung der Parteieigenschaft für überflüssig – zumal sie vom Bundeswahlausschuss vorgenommen wird, in dem nur Vertreter der bereits etablierten Parteien sitzen.

Diesmal gab es besonders viel Ärger im Bundeswahlausschuss. Die Grauen monierten, er habe eingereichte Informationen über ihre Aktivitäten ignoriert. „Die Partei“ hat mehr Landesverbände als der Bundeswahlleiter in der Sitzung angab. Und bei der Freien Union fehlte nur eine Unterschrift unter einem Sitzungsprotokoll, die nach Meinung mancher Ausschussmitglieder nachholbar gewesen wäre. Am Ende entschied der Ausschuss mit fünf zu vier Stimmen gegen die Zulassung von Paulis bayerischer Landesliste. Den Ausschlag gab die Stimme von Bundeswahlleiter Roderich Egeler, den viele für überfordert halten.

Die drei Kleinparteien fühlen sich falsch behandelt, haben aber keine Möglichkeit, gegen den Ausschluss von der Bundestagswahl ein Gericht anzurufen. Erst nach der Wahl können sie sich beschweren. Dann wird aber nicht der Fehler an sich geprüft, sondern nur, ob das Parlament richtig zusammengesetzt ist. Das heißt, die Partei muss beweisen, dass der Fehler so schwerwiegend war, dass er zu einer anderen Sitzverteilung geführt hätte – eine kaum zu überwindende Hürde. Auch das Bundesverfassungsgericht will nicht helfen. Ende Juli hat es auf Klage der Grauen – wie schon in der Vergangenheit – entschieden, dass es vor der Wahl keinen Rechtsschutz gibt. Begründung: Es soll nicht bis kurz vor der Wahl über das Verfahren und die Kandidaturen prozessiert werden.

Der angesehenste deutsche Parteienrechtler Martin Morlok hält das allerdings für ein Fehlurteil. „Der völlige Ausschluss von Gerichtsverfahren vor der Wahl ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz.“ Morlok beruft sich auf Artikel 19 Absatz 4, wo es heißt: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.“ Jetzt hofft Morlok auf Schützenhilfe von der OSZE. Die Staatengemeinschaft will in diesem Jahr erstmals Bundestagswahlen beobachten. Es ist zwar ein Routinebesuch, aber der mangelhafte Rechtsschutz für nicht zugelassene Parteien könnte dabei – mangels anderer größerer Probleme – durchaus ein Thema werden. (Von Christian Rath)


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