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07.10.2009

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JUSTIZ: Schamlos bis zum Grab

 Betrugsanklage gegen Brandenburger, der mit einem Bundessterbeanzeiger abzocken wollte

BRANDENBURG/HAVEL -  Die Hinterbliebenen trauerten noch um den Verstorbenen, als eine sonderliche Zahlungsaufforderung in den Briefkasten flatterte. 63,12 Euro sollten sie auf das Konto eines gewissen Gerd Mütlich überweisen – als Gegenleistung dafür, dass die persönlichen Daten des Toten in einem sogenannten Bundessterbeanzeiger im Internet veröffentlicht würden. Zu dieser Zahlung seien die Angeschriebenen auf der Grundlage eines neuen Gesetzes des EU-Parlaments verpflichtet, hieß es in dem Schreiben zur Begründung.

Nichts davon stimmte: Beim Bundessterbeanzeiger arbeitete kein Hauptsekretär und Sachbearbeiter Mütlich, was schon daran lag, dass keine offizielle Institution namens Bundessterbeanzeiger existierte. Und – man ahnt es wohl – ein EU-Gesetz, das zur Zahlung verpflichtete, wurde auch nie verabschiedet.

Jenseits blühender Phantasie gab nur eines – und ausgerechnet davon war in dem Anschreiben nicht die Rede: Es gab allein den Gebrauchtwagenhändler Stephan M. aus Groß Kreutz (Potsdam-Mittelmark), der, für die Adressaten unsichtbar, hinter den Schreiben steckte. M. konnte schließlich nur enttarnt werden, weil er sich auf seinem Namen die Internetadresse „bundessterbeanzeiger.de“ gesichert hatte.

Herrn M., den findigen Geschäftsmann, habe die Staatsanwaltschaft Potsdam jetzt wegen gewerbsmäßigen Betruges in 19 Fällen angeklagt, teilte Behördensprecher Ralf Roggenbuck der MAZ auf Anfrage gestern mit. 17 Mal scheiterte der Betrugsversuch am Misstrauen der Hinterbliebenen, doch zwei Personen zahlten die 63,12 Euro als angebliche Veröffentlichungsgebühr.

Der mit der Bundessterbeanzeiger-Masche verursachte Gesamtschaden beträgt zwar nur 126,24 Euro, aber das liegt vermutlich wesentlich darin begründet, dass M. sein Treiben nicht vollständig entfalten konnte. Aktiv war Händler M. nur in der Woche vom 22. bis 29. Juni dieses Jahres. Bereits am 26. Juni warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor „einer besonders skrupellosen Abzocke, die die emotionale Situation Trauernder ausnutzt“. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte besonders schwere Betrug kann mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden.

Dass trotz des geringen Sachschadens derart schwere Geschütze aufgefahren werden, hat nach Informationen der MAZ wohl auch mit M.s besonders pietätlosem und dreistem Vorgehen zu tun. „Die emotionale Situation der Angehörigen wird schamlos ausgenutzt“, empörte sich Hartmut Müller, Bereichsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wer ein Familienmitglied verliere, habe „alles andere im Kopf“, als sich mit echten oder vermeintlichen Institutionen auseinanderzusetzen. In dieser Lage würden Trauernde dubiose Rechnungen oft leichtfertig unterschreiben.

Als vor knapp drei Monaten die MAZ Stephan M. zu seinem Geschäftsmodell befragen wollte, zeigte er sich weniger phantasievoll. Die Augen hinter schwarzen Sonnenbrillengläsern, die Arme vor der Brust verschränkt, presste er nur zwei Worte über die Lippen: „Kein Kommentar.“ (Von Frank Schauka)


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