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22.10.2009

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BESCHLUSS: Dreist und skandalös

Vom BBI in Schönefeld Betroffene kündigen Widerstand gegen Nachtflugregelungen an

BLANKENFELDE-MAHLOW - Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist in allen drei strittigen Punkten klagebefugt und wird zumindest Klage gegen den Nachtflug erheben. Das kündigt Bürgermeister Ortwin Baier (SPD) an. „Wenn wir gewinnen, hat der Bürger gewonnen“, betonte er. Baier zeigte sich entsetzt und entäuscht vom Inhalt des Planergänzungsbeschlusses. „77 Flüge pro Nacht bedeuten wegen der Kernruhezeit von null bis fünf Uhr in den Nachtstunden von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr 25,6 Flugbewegungen pro Stunde, also fast eine Flugbewegung alle zwei Minuten“, führte er als ein Beispiel der Missachtung der Nachtruhe aus. Dass Minister Dellmann von 77 – also sechs mehr als in der Bedarfsstudie ausgewiesen – Flügen sprach, habe für ihn „so ein gewisses Geschmäckle“.

Als „dreisten Versuch, die Öffentlichkeit über das tatsächliche Ausmaß einer Nachtflugregelung zu täuschen“, bezeichnet der BVBB den Planergänzungsbeschluss. Wie nicht anders zu erwarten gewesen, solle gleichzeitig der vom Bundesverwaltungsgericht für widerrechtlich erklärte Planfeststellungsbeschluss unterlaufen werden. Der Bürgerverein wirft der SPD-geführten Landesregierung vor, „in Wahrheit ein System der Lärmfolter, wie sie an keinen anderen deutschen Flughafen stattfindet“, zu sanktionieren. Dagegen könne man die Nachtflugregelung am Flughafen Tegel nahezu als human bezeichnen. Der Verein prüfe nun, ob er gegen diesen Feststellungsbeschluss wiederum Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreicht beziehungsweise ob seine Mitglieder klagen sollten, so BVBB-Sprecher Kristian-Peter Stange weiter.

Für einen Skandal hält der Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV), dass Minister Dellmann und das von ihm geleitete Infrastrukturministerium Gesundheit und Lebensqualität von mehr als 60 000 betroffenen Bürgern in direkt angrenzenden Gemeinden offensichtlich vernachlässigen. Die Aufforderung des Gerichtes, so Christine Dorn, stellvertretende VUV-Vorsitzende, möglichst viele Flüge in den Tageszeitraum zu verlagern und die Nacht flugfrei zu halten, sei missachtet worden. „Wir meinen: Wirtschaftsinteressen der Luftfahrt haben sich dem Gesundheitsschutz und den Grundrechten der Anwohner unterzuordnen.“

Als „eklatanten Fehler der Politik“ bezeichnet Ludwigsfeldes Bürgermeister Frank Gerhard (SPD) die Standortentscheidung für Schönefeld, deren Folgen nun die Bürger ausbaden müssten. Zwar sehe man Vorteile eines Flughafens, gerade was die Gewerbeansiedlung betreffe. Aber: „Die Anzahl der Nachtflüge ist für uns nicht hinnehmbar.“ Ludwigsfelde werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, „das sind wir den Bürgern schuldig.“

Christoph Schulze (SPD) solle sein Landtagsmandat niederlegen, um „seine persönliche Integrität und Glaubwürdigkeit wieder herzustellen“, meint CDU-Kreistagsabgeordneter Ralf von der Bank. Er begrüße, dass der Beschluss „immerhin die Mindestforderung nach einem Nachtflugverbot in der Kernzeit von 23.30 bis 5.30 Uhr“ festlege. Skeptisch sei er gegenüber den prognostizierten Flugbewegungen in 2020. (Von Elke Höhne)


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