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28.10.2009

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ARBEITSMARKT: Jobcenter vor dem Aus

Pläne von Schwarz-Gelb stoßen in Brandenburg auf scharfe Kritik

POTSDAM - Die Jobcenter zur Betreuung Langzeitarbeitsloser stehen vor der Auflösung. Der Koalitionsvertrag von Union und FDP sieht das Ende der 2005 im Zuge der Arbeitsmarktreform Hartz IV gebildeten Behörden vor. Künftig soll wieder die Arbeitsagentur für die Arbeitsvermittlung zuständig sein und die Kommune für die Wohnkosten und sonstige Hilfen, wie vor der Reform.

Bei den Arbeitsvermittlern vor Ort sorgt die Entscheidung von Schwarz-Gelb für Besorgnis. „Es gibt Unruhe“, bestätigt Diana Noll, stellvertretende Leiterin der „Mittelmärkischen Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit“ (Maia), des Jobcenters im Kreis Potsdam-Mittelmark. Seit Ende 2007 ist klar, dass es eine Reform der Reform geben muss. Damals hatte das Verfassungsgericht die derzeitige Konstruktion beanstandet. Aber bisher war man davon ausgegangen, dass es dennoch Möglichkeiten zur Fortführung der Behörden gibt. „Eine Trennung würde schwierig“, so Noll. Es müsse auch künftig Möglichkeiten zur Fortführung der Kooperation geben.

Sogar bei der Brandenburger CDU stößt der Plan auf Kritik. „Ich finde die Variante nicht so gut“, sagt Arbeitsmarktexpertin Monika Schulz. Ziel der Union sei es ursprünglich gewesen, das Optionsmodell auszuweiten, bei dem die Betreuung der Langzeitarbeitslosen komplett in die Hände der Kommunen gelegt wird. Davon sei jetzt nicht mehr die Rede.

Als „mutlos und nach hinten gewandt“ verurteilt Günter Baaske (SPD) die Festlegung im Koalitionsvertrag. Schwarz-Gelb habe vor der schwierigen juristischen Lage kapituliert und die schlechteste Lösung gewählt. „Die Betroffenen wollen eine Betreuung aus einer Hand“, betonte Baaske. Jetzt müsse versucht werden, mit freiwilligen Vereinbarungen vor Ort möglichst viel von dem zu erhalten, was in den vergangenen fünf Jahren aufgebaut wurde.

Auch davon ist im Koalitionsvertrag die Rede. Der künftige Arbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) soll „einen Mustervertrag ausarbeiten, der die Zusammenarbeit regelt und die kommunale Selbstverwaltung achtet“.

Christian Görke (Linke) erwartet dennoch eine Verschleuderung von Fachkompetenz, da etwa kommunales Personal nicht mehr für Arbeitsvermittlung eingesetzt werden dürfe: „Es ist skandalös, dass die neue Bundesregierung gerade in Krisenzeiten die Struktur der Betreuung der Langzeitarbeitslosen zerstört.“

Das Brandenburger Arbeitsministerium drängt, jetzt die Neuregelung zumindest schnell zu einem Ende zu bringen. Dann hätten wenigstens die Beschäftigten der Jobcenter Sicherheit, so Sprecherin Claudia Szczes.

„Wir stehen vor einem Scherbenhaufen“, sagt Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg. Eine Grundgesetzänderung zur Fortführung der Jobcenter wäre möglich gewesen. Der Deutsche Städtetag erwartet hohe Mehrkosten durch die getrennte Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Die Kommunen müssten bei den stetig steigenden Sozialausgaben entlastet werden, verlangte Städtetagspräsidentin Petra Roth (CDU). (Von Ulrich Nettelstroth)

Stoppsignal aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht urteilte Ende 2007, dass die gemeinsam von Arbeitsagentur und Kommune gebildeten Jobcenter verfassungswidrig sind, weil damit der Bund in die kommunale Selbstverwaltung eingreife. Die Karlsruher Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende 2010.

Die SPD wollte eine Verfassungsänderung, um die bisherige Behörde mit geringen Änderungen weiterführen zu können. Die CDU stimmte zunächst zu, verweigerte sich dann aber doch.

In Brandenburg gibt es elf Jobcenter als Arbeitsgemeinschaften von Kommune und Arbeitsagentur. Dort arbeiten 2500 Beschäftigte, von denen rund 70 Prozent der Arbeitsagentur zugeordnet sind und 30 Prozent der Kommune. Ferner gibt es in der Mark fünf sogenannte Optionskommunen. Dort sind ausschließlich die Kommunen für Langzeitarbeitslose zuständig. net


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