KÖNIGS WUSTERHAUSEN - Der Tod eines Angehörigen ist oft nur schwer zu ertragen. Noch schlimmer wird es allerdings, wenn die Hinterbliebenen nicht einmal die Kosten für die Beerdigung tragen können. Ein Problem, mit dem Bestatter in der Region immer häufiger konfrontiert werden. Schließlich müssen die Angehörigen bei einer Urnenbestattung auf der „Grünen Wiese“ mit mindestens 2000 bis 2500 Euro sowie bei einer Erdbestattung ohne Grabstein mit 3500 bis 4000 Euro rechnen. Kosten, die immer weniger Familien übernehmen können. Ihnen bleibt dann nur der Gang zum Sozialamt.
So hieß es gestern im Wildauer Bestattungsinstitut Zak, dass sich die Anzahl der Sozialbestattungen innerhalb der letzten vier Jahre von zwei auf 26 erhöhte. Ähnlich verhält es sich in den Bestattungshäusern Wilke, Rauf und Kernbach. Auch hier stieg die Anzahl der Armen-Beerdigungen.
„Das Problem ist allerdings“, so Ingo Rauf, „dass man als Bestatter, der menschlich handeln und den Angehörigen helfen will, immer häufiger der Dumme ist.“ So übernahm Rauf im November die Bestattung des in einem Krankenhaus verstorbenen, mittellosen Lothar H., dessen einziger Angehöriger ein gleichfalls mittelloser Halbbruder war. Ihm schickte Rauf alle Unterlagen zu, anhand derer seine finanzielle Situation geprüft und gegebenenfalls die Kostenübernahme der Bestattung durch das Sozialamt erfolgen sollte. Auf dieses Geld wartet Rauf heute noch. Der Halbbruder hat den Antrag nie ausgefüllt und ist, wie eine eingeleitete Pfändung ergab, inzwischen selbst verstorben. Rauf beantragte daher beim Landkreis die Übernahme der Bestattungskosten für Lothar H.. Doch Fehlanzeige. Dort hieß es, dass dieses Geld nur an „zur Bestattung verpflichtete Personen“ ausgezahlt werden darf. Dies aber treffe auf Bestattungsunternehmen nicht zu. Damit bleibt Rauf auf seinen Kosten sitzen. Eine Erfahrung, die inzwischen viele Bestatter gemacht haben. Einige heben daher bei Sozialbestattungen gleich die Hände.
Außerdem beklagen die Unternehmen, dass es oft Monate dauert, ehe sie ihr Geld bekommen. Bearbeitungszeiten von sechs Monaten und länger seien keine Seltenheit. So hieß es gestern gar bei einem Bestatter, dass er einen solchen Sozialfall schon seit dem Sommer in seiner Kühlung habe, weil die Bezahlung nicht geklärt sei. Und dies, obwohl das Gesetz vorschreibt, dass Beisetzungen innerhalb von zehn Tagen erfolgen müssen.
Der Sachgebietsleiter im Landratsamt Ingo Rießland hingegen betont, dass eine Bearbeitungsdauer von sechs Monaten und länger die Ausnahme bildet. Fristen gibt es nicht. Rießland räumt aber ein, dass das Verfahren sehr aufwendig ist, weil sowohl die Bedürftigkeit des Antragstellers als auch die Erbmasse geprüft werden müssen, ehe das Geld ausgezahlt werden darf. Oftmals müssten erst alle Erben ermittelt werden. Und dies könne bekanntlich dauern.
So berichtet Andreas Kernbach von der Bestattung eines Vaters, die sich über zwei Jahre hinzog. Letztlich zogen die Angehörigen den Antrag beim Sozialamt zurück, weil das Kind das Geld für die anteiligen Bestattungskosten besaß, die Mutter aber nicht. Die Mutter stotterte dann monatlich 30 Euro für die Bestattung ihres Mannes ab. Der Unternehmer Rene Wilke berichtet gar von einem Fall, wo der Sohn das Antragsprozedere so satt hatte, dass er dem Bestatter klipp und klar erklärte: „Machen Sie doch mit meinem toten Vater, was sie wollen. Von mir aus können Sie ihn in die Tonne stecken.“ Der Mann drehte sich um und ward nie mehr gesehen. Die Kosten trug letztlich die Bestatterfamilie Wilke. (Von Franziska Mohr)