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02.11.2009

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KOMMUNEN: Fünf Gemeinden reichen Klagen ein

Nachtflugregelung des künftigen Großflughafens soll gekippt werden

BLANKENFELDE-MAHLOW - Mehrere Umlandgemeinden des künftigen Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) wollen gegen die die geplante Nachtflugregelung klagen. „Der Bescheid der Planfeststellungsbehörde ist rechtswidrig, da der Flughafenbetreiber den Bedarf für Flüge in den Randzeiten nicht nachgewiesen hat“, sagte der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier (SPD), am Freitag. Bis spätestens zum 19. November würden die Klagen von mindestens fünf Gemeinden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Der Kreisverband der Grünen in Dahme-Spreewald kündigte für kommenden Freitag eine Kundgebung vor dem Potsdamer Landtag an. Aus seiner Sicht höhlt der jüngste Bescheid das Nachtflugverbot aus. Dem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur neuen Nachtflugregelung zufolge sind von Mitternacht bis 5 Uhr keine Landungen und Starts in Schönefeld (Dahme-Spreewald) erlaubt. Ausnahmen sind Postflugzeuge, Regierungs- und in Notfällen Linienmaschinen.

Unabhängig vom Flugverbot in der Kernzeit wird in den sogenannten Randzeiten ab 22 Uhr und bis 6 Uhr ab 2023 in Spitzenzeiten mit 103 Starts oder Landungen gerechnet. Im Durchschnitt werden 77 Flugzeuge pro Nacht erwartet.

Am Freitag hatten sich laut Baier Vertreter von fünf der sechs in der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld zusammengeschlossenen Kommunen getroffen. Zusammen mit ihrem Anwalt berieten sie das Vorgehen. Demnach werden neben Blankenfelde-Mahlow auch Großbeeren, Eichwalde, Schulzendorf und Ludwigsfelde gegen die Nachtflugregelung klagen. Ob auch Zeuthen mit dabei sein werde, wisse er noch nicht, sagte Baier. Die Klagen würden einzeln eingereicht. „Wenn einer gewinnt, gewinnen wir alle.“ Der Bürgermeister rechnet allerdings nicht vor Anfang 2011 mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Am Donnerstag hatte der Bürgerverein Berlin-Brandenburg erklärt, er werde nur gegen die geplante Nachtflugregelung klagen, wenn die Kostenfrage geklärt ist. Der Verein und seine Mitglieder könnten für die voraussichtlich rund 300000 Euro nicht mehr aufkommen. Erinnert wurde an die Verantwortung der Gemeinden. (dpa/MAZ)


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