BERLIN - Das Urteil gleicht einer Ohrfeige für Polizei und Staatsanwaltschaft: Nach fünf Monaten Untersuchungshaft ist eine 21-jährige Berlinerin vom Vorwurf der Brandanschläge auf Autos freigesprochen worden. Die Anklage kassierte mit ihrem Antrag auf drei Jahre Haft eine deutliche Niederlage. Nach der Beweisaufnahme ist die Tat nicht nachzuweisen. Es bestehen „durchgreifende Zweifel an der Täterschaft“, argumentierte Richter Andreas Lach das Ergebnis des Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die junge Frau, die der linksautonomen Szene nahe steht, wurde verdächtigt, im Mai im Stadtteil Friedrichshain ein Auto angezündet zu haben. In Berlin wurden seit Jahresbeginn mehr als 250 Autos durch Brandstiftung zerstört oder beschädigt. Für etwa die Hälfte der Brandanschläge soll die linksextreme Szene verantwortlich sein. Die Täter zünden die Fahrzeuge im Schutz der Dunkelheit an.
Die 21-jährige Berlinerin wurde am 18. Mai im Stadtteil Friedrichshain in einem Spätkauf festgenommen. Kurz zuvor hatte eine dunkel gekleidete Person in der Nähe versucht, einen Mazda mit Grillanzündern anzuzünden. Ein Polizist beobachtete das Geschehen. Im Prozess erklärte der Beamte, er habe das Gesicht etwa eine Sekunde im Vorbeifahren gesehen und sei völlig sicher, die Frau wiedererkannt zu haben. Richter Lach schloss einen Irrtum des Hauptbelastungszeugen wegen der schlechten Licht- und Sichtverhältnisse nicht aus.
Das Gericht stellte fest, dass an Kleidern und Händen der Frau keine Spuren gesichert werden konnten, die auf Grillkohle-Anzünder hinweisen. In der Wohnung der 21-Jährigen hatte die Polizei Zeitungsausschnitte über Brandstiftungen und Flugblätter aus der linken Szene gefunden. Das Gericht sah darin eine mögliche Sympathie zu den Taten, die aber keinen Schluss auf eine Beteiligung an konkret dieser Tat zulasse. Die 21-jährige hatte im Prozess geschwiegen. (dpa/MAZ)
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