BERLIN - Ferdi Breidbach redet sich in Rage. Die von der Berliner Flughafengesellschaft geplante und von den Brandenburger Planungsbehörden genehmigte Nachtflugregelung für den neuen Flughafen BBI erfülle die UN-Definition für Folter, schimpft der Ehrenvorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB), der die Interessen von etwa 3000 Anwohnern rund um den Flughafen Schönefeld vertritt. Die Genehmigung führe dazu, „dass 120 000 Menschen die Nachtruhe geraubt wird“. Schlaf sei nur bei geschlossenem Fenster möglich. „Selbst die Gefangenen in Guantanamo genießen besseren Schutz vor Lärm.“
So zugespitzt dies auch ist: Der vom brandenburgischen Infrastrukturministerium erlassene „Erweiterte Planfeststellungsbeschluss“, der die Nachtflugerlaubnis am BBI regelt, ist für die Anwohner harter Tobak (s. unten). Der BVBB ist fest entschlossen, gegen den Beschluss vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen. Doch die Kläger müssten die Kosten bei einer etwaigen Niederlage aus eigener Tasche zahlen – Breidbach rechnet mit 300 000 Euro. Die Vereinsmitglieder seien es leid, stellvertretend für alle Betroffenen die Geldbörse aufzumachen: Eine für die Klage erhobene zusätzliche Umlage von 100 Euro pro Mitglied hätten nicht alle gezahlt, sagt Breidbach.
Der 71-Jährige wirft den Kommunen vor, sich aus der Verantwortung zu stehlen. In Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) lehnte die Gemeindevertretung nahezu einmütig einen Antrag des dort vertretenen BVBB ab, 75 000 Euro für eine Klage bereitzustellen. Eine Zuwendung an Private aus dem kommunalen Haushalt sei rechtlich nicht möglich, hieß es zur Begründung. „Dabei wird sonst jeder Klümpchenverein unterstützt“, ereifert sich Breidbach. Sein Vorstandskollege Matthias Stefke wundert sich. In Gosen-Neu Zittau (Oder-Spree) habe die Gemeindevertretung anstandslos 6000 Euro bewilligt. „Da geht es komischerweise“, sagt Stefke.
Völlig daneben findet der Anwalt des Bürgervereins, Frank Boermann, dass die fehlende Unterstützung von der Politik damit begründet wird, dass die Kommunen eigene Klagen gegen den BBI anstrengen. „Eine Kommune kann nicht den Gesundheitsschutz und das Eigentum ihrer Bürger einklagen“, sagt Boermann. Das könnten nur die Betroffenen selbst tun. (Von Elke Höhne und Martin Usbeck)
103 Flüge pro Nacht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat 2006 den Bau des Flughafens BBI unter Auflagen genehmigt. Die wichtigste ist ein weitgehendes Nachtflugverbot.
Danach darf zwischen null und fünf Uhr morgens gar nicht geflogen werden. Zwischen 22 und 24 Uhr und fünf und sechs Uhr (Tagesrandzeiten) dürfen Maschinen starten und landen, wenn nachgewiesen wird, dass die Flüge nicht am Tage abgewickelt werden können.
Im ergänzten Planfeststellungsbeschluss des brandenburgischen Infrastrukturministeriums sind in den Tagesrandzeiten 77 bis 103 Flüge pro Nacht angemeldet worden.
Mit dieser Regelung sei der angemeldete Bedarf der Fluggesellschaften „eins zu eins“ übernommen worden, ohne die Interessen der Anwohner dagegen abzuwägen, sagt Frank Boermann, Rechtsanwalt der Anwohner. Dies könnte ein Ansatzpunkt für eine erneute Klage in Leipzig sein. us