HENNIGSDORF - Ronny E. war am späten Abend des 18. Juni dieses Jahres zu Gast bei einem Hennigsdorfer. Dort zeigte er dem Wohnungsinhaber Dirk F. Bilder auf seinem Handy. Der Gastgeber traute seinen Augen nicht, als er Jungen abgebildet sah, die eindeutig minderjährig waren und sexuelle Handlungen an sich oder untereinander vollzogen. Konsequent zeigte er den 30-Jährigen an. Deshalb saß der Berliner wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften auf der Anklagebank. Auf die Frage des Richters, wo er denn diese dem Gericht vorliegenden vier Bilder her hat, antwortete der Angeklagte: „Na, aus dem Internet.“ Er nannte auch den Anbieter und erklärte, dass diese Seiten nach wie vor im Netz stünden. Er habe aber nicht wissen können, dass die Jungen erst 14 bis 16 Jahre alt sind, wollte der Hartz-IV- Empfäger sich herausreden. Als daraufhin die Staatsanwältin ihn aufforderte, sich die Bilder in den Akten gemeinsam anzusehen, nahm er verschämt seine Schutzbehauptung zurück. Dass er sich damit strafbar gemacht habe, sei ihm hoffentlich klar, sagte der Richter zu dem Angeklagten und spielte auf dessen Vorstrafen an. 15 Eintragungen hat Ronny E. im Bundeszentralregister zu stehen, unter anderem Diebstahl, Körperverletzung und auch sexueller Missbrauch von Kindern. Zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wurde er damals verurteilt und unter Sicherungsaufsicht gestellt.
Die Staatsanwältin sah darum auch keine Möglichkeit einer Bewährungsstrafe und beantragte sechs Monate Gefängnis. Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil dieser Auffassung an. (hs)