Ein Blick ins Gesetzblatt erleichtert die Rechtsfindung. Man wird in der Affäre um den Vorfall in Kundus mitunter an den alten Juristen-Spruch erinnert, so faktenarm und meinungsstark äußern sich selbst hochrangige Parlamentarier, die es eigentlich besser wissen müssten. So deckt das Mandat für den Afghanistan-Einsatz durchaus auch die Verfolgung feindlicher Kämpfer, und man darf wohl voraussetzen, dass Ex-Kabinettsmitglied und SPD-Chef Sigmar Gabriel das ebenso weiß wie Wolfgang Neskovic von der Linkspartei, der ehedem selbst gegen die Mandatsänderung gestimmt haben dürfte. Als Richter wird Neskovic auch wissen, dass es im Kriegsvölkerrecht gerade um das „Töten ohne Gerichtsurteil“ geht, sein Verweis darauf also einigermaßen absurd ist. Das Kernproblem des Afghanistan-Einsatzes ist und bleibt aber der verdruckste Umgang damit. Nach dem Motto: Wie sag’ ich’s meinem Volk? haben sich bislang alle Bundesregierungen um klare Ansagen gedrückt. Die bittere Wahrheit ist, dass die besten Absichten zum Aufbauen und Helfen nichts nützen, wenn es den Taliban nicht gefällt.