POTSDAM - Die Lehrerin beteuerte vor Gericht: „Meine Arbeit macht mir Spaß und ich bin gern Lehrerin.“ Einigen Schülern der ersten Klasse der Humboldt-Grundschule in Eichwalde (Dahme-Spreewald) war der Spaß am Unterricht bei Frau B. allerdings vergangen. Sie klagten über Kopfschmerzen, hatten Angst vor der Schule, einige nässten nachts ein. Nachdem die Lehrerin an eine andere Schule versetzt wurde, verschwanden die Beschwerden.
Der Fall der Grundschullehrerin hatte vor knapp zwei Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt. Eltern hatten die Päd-agogin angezeigt, weil sie mehrere Erstklässler auf den Kopf geschlagen und beschimpft haben soll. In zwei Instanzen war die Mittfünfzigerin schuldig gesprochen worden. Nun landete die „Kopfnuss-Affäre“ beim Oberlandesgericht (OLG). Es verwarf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts vom November 2008 als „offensichtlich unbegründet“ und bestätigte damit die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt von drei Schülern als rechtskräftig. Sieglinde B., eine erfahrene Lehrerin für Deutsch, Mathematik und Kunst, hat zwischen August 2006 und März 2007 eine Schülerin und zwei Schüler der ersten Klasse geschlagen.
Als die Affäre an die Öffentlichkeit gelangte, entfaltete sich auf den Leserbriefseiten der MAZ eine Debatte über Strenge und Laxheit in der Schule, über autoritäre Erziehung und Kuschelpädagogik. Die Angeklagte selbst sah sich einer „inszenierten Hexenjagd“ ausgesetzt. Es war das erste Mal, dass sich eine Lehrerin im Land vor Gericht verantworten musste, weil sie gegenüber Kindern gewalttätig geworden war.
Es waren Kleinigkeiten, die zu den Schlägen geführt hatten. Vor Gericht berichtete ein damals achtjähriger Zeuge davon, wie ihm die Lehrerin mit der flachen Hand auf den Hinterkopf schlug, weil er beim Abschreiben einer Matheaufgabe von der Tafel ein Euro-Zeichen vergessen hatte. Einen Hieb gab es auch, weil er in den Augen der Pädagogin nicht schnell genug von der Toilette zurückkam. In der Klasse 1b der Humboldt-Grundschule soll ein „Klima der Angst“ geherrscht haben.
Im April 2008 verurteilte das Amtsgericht Königs Wusterhausen die Lehrerin zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldbuße von 1500 Euro. Die Frau legte Revision ein, der Fall kam vors Landgericht. Auch das sprach die Lehrerin schuldig, wertete die Züchtigung jedoch als „minder schweren Fall“. Die Angeklagte sei durch Unruhe und Hektik der ABC-Schützen erheblich belastet gewesen. Das Gericht sah von einer Freiheitsstrafe ab und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Die Pädagogin beteuerte ihre Unschuld und legte Revision ein. Der Fall landete schließlich vor dem Oberlandesgericht.
Die Anschuldigungen und die juristische Auseinandersetzung setzten der Angeklagten offensichtlich zu. Sieg-linde B. begab sich während des Prozesses vor dem Landgericht zur psychiatrischen Behandlung in eine Klinik.
Sieglinde B., die fast 40 Jahre Lehrerin war, unterrichtet nicht mehr. Sie ist in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts wird die Geldstrafe für Sieglinde B. günstiger ausfallen. Einer der fünf Fälle von Körperverletzung konnte der Angeklagten im Revisionsverfahren nicht nachgewiesen werden. (Von Torsten Gellner)