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02.01.2010

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70 Unfälle und eine Keilerei

Neujahr Unruhiger Jahreswechsel für Rettungsdienste und Polizei

POTSDAM-MITTELMARK - Auf den Straßen im Kreis ereigneten sich zwischen dem 30. Dezember und gestern rund 70 Unfälle – Grund waren meist die winterlichen Straßenverhältnisse. Obwohl der Winterdienst im Dauereinsatz war, konnten die Schneepflüge auf den Autobahnen nicht verhindern, dass sich eine dicke Schneedecke bildete. Allein im Zuständigkeitsbereich der Autobahnwache Michendorf krachte es in 60 Fällen. Bei zwei Kollisionen wurden Menschen verletzt.

Auf der B1 zwischen Groß Kreutz und Derwitz kam zu Silvester eine 43 Jahre alte Frau mit ihrem Renault von der Fahrspur ab, rutschte über die Gegenfahrbahn und prallte frontal gegen einen Alleebaum. Die Fahrerin wurde verletzt und musste ins Klinikum Brandenburg eingeliefert werden. Ihr Wagen ist völlig zerstört.

Neunmal krachte es auf den Straßen in Werder und Schwielowsee, drei der Unfälle seien auf die Witterungsverhältnisse zurückzuführen, hieß es aus der Polizeiwache.

Die Ordnungshüter hatten auch sonst keinen ruhigen Jahreswechsel. Kurz nach Mitternacht prügelten sich in der Marktstraße in Werder 20 Jugendliche. Als die Beamten eintrafen, hatte sich die Situation schon wieder beruhigt, die Polizisten nahmen aber einem Beteiligten einen Schlagring ab und erstatteten Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Um 2.45 Uhr drohte ein betrunkener Partygast, ein Restaurant am Schwielowsee anzuzünden. Er wollte seinen Rausschmiss nicht akzeptieren – zuvor hatte er Ärger mit einem anderen Mann und dessen Begleiterin gehabt. Die Polizisten nahmen den Wüterich mit zur Wache, kassierten seine Schreckschusspistole und ein Tütchen mit Drogen. Er musste seinen Rausch (1,98 Promille) in der Ausnüchterungszelle ausschlafen.

Einen prügelnden und betrunkenen Ehemann brachten die Ordnungshüter kurz um 23.30 Uhr am Silvesterabend in der Glindower Mühlenstraße zur Raison. Er hatte 1,63 Promille Alkohol im Blut, seine Frau 1,86 – sie erstatte Anzeige gegen ihren Mann. Der Gatte musste die eheliche Wohnung verlassen und kam bei einem Verwandten unter. (Von Ulrich Wangemann)


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