POTSDAM / BABELSBERG - Der Verein zur Förderung innovativer Wohn- und Lebensformen (Inwole) prüft rechtliche Schritte gegen den Verfassungsschutz. Das gab Christian Theuerl, Koordinator des Vereins, gestern vor Journalisten bekannt. Hintergrund ist eine Mitteilung des Verfassungsschutzes, der darüber klagte, dass auf der Inwole-Internetseite im Dezember ein „Aufruf zur Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen“ auf dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen gezeigt wurde. Außerdem habe sich der Verein mit gewalttätigen linksextremistischen Organisationen verlinkt. Weil das Familienministerium daraufhin Fördergelder für das Mehrgenerationenhaus des Vereins zunächst einfror, denkt man bei Inwole über eine Unterlassungsklage gegen den Verfassungsschutz nach. „Allein durch das Zurückbehalten der Gelder für November und Dezember müssen wir über 10 000 Euro auf andere Weise vorfinanzieren“, sagte Theuerl. „Für einen Verein mit nur 20 Mitgliedern ist das nicht ohne Weiteres machbar.“
Die Hoffnungen der Beteiligten richten sich nun auf den kommenden Mittwoch. Dann wird eine Anhörung vor dem Bundesfamilienministerium stattfinden. „Es gibt keine rechtlichen, moralischen oder inhaltlichen Gründen, die Gelder weiter zurückzuhalten“, sagte Theuerl. „Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, werden die Gelder bald nach der Anhörung wieder frei gegeben.“ Die fraglichen Interneteinträge wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe entfernt. Der Verein hatte darauf verwiesen, dass sie von einer anderen Gruppe stammten. „Sollten die Förderung nicht weitergehen, haben wir ein existentielles Problem“, sagte der Koordinator. Kurse könnten dann nicht im selben Umfang fortgeführt werden. (scho)
Immobilien in Potsdam