Die juristischen Mittel zum Erhalt der Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals sind ausgeschöpft, zumindest auf nationaler Ebene. Wo im Februar 1933 zum letzten Mal das Zentralkomitee der KPD tagte, könnten bald Stadtvillen stehen. Es würde dort vermutlich nichts mehr an Thälmann und seine Getreuen erinnern. Was aber nicht bedeutet, dass in Ziegenhals jeglicher Hinweis auf die illegale Tagung in einem Hinterzimmer der Gaststätte „Sporthaus“ getilgt werden muss.
Man muss nicht Kommunist sein, man muss Thälmann schon gar nicht mögen und kann seine Fehleinschätzungen für unentschuldbar halten – aber die posthume Vergötterung durch die SED kann man nicht ihm vorwerfen. Und dafür, dass Ziegenhals missbraucht wurde, um bei der DDR-Bevölkerung, insbesondere bei den Heranwachsenden, ein parteiliches und somit gefälschtes Geschichtsbild herauszubilden, kann Thälmann auch nichts. Es gibt viele historische Persönlichkeiten, die nicht weniger umstritten sind als er und trotzdem gewürdigt werden. Das Beste wäre: schnell einen Ort finden, wo das noch vorhandene Inventar aus dem „Sporthaus“ präsentiert werden kann. Mit ewigen juristischen Auseinandersetzungen leistet man keine Erinnerungsarbeit.