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27.01.2010

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JUSTIZ: Gedenkstätte ist Geschichte

Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des Thälmann-Freundeskreises ab

POTSDAM - „Das Jahr 2010 könnte gar nicht besser anfangen“, steht in der Einladung zu einer Pressekonferenz des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals. Sie soll morgen in einer Berliner Anwaltskanzlei stattfinden. Ob es bei dem Termin bleibt, war gestern aber nicht mehr sicher. Die Anwälte wollten zwei Verfassungsbeschwerden und eine einstweilige Anordnung gegen einen Abriss der Gedenkstätte einer breiten Öffentlichkeit vorstellen – aber das Brandenburger Verfassungsgericht hat schon entschieden. Am Montagabend traf sein Beschluss in der Kanzlei ein. Überschrift: „Gedenkstätte Ziegenhals durch Verfassungsbeschwerde nicht zu retten.“

Die Potsdamer Richter wiesen die Beschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Thälmann-Freundeskreises sowie einer Anwohnerin zurück. Die seit vielen Jahren geschlossene Gedenkstätte befindet sich auf einem 2002 zwangsversteigerten Grundstück im Königs Wusterhausener Ortsteil Niederlehme/Ziegenhals (Dahme-Spreewald). Der Freundeskreis befürchtet den vollständigen Verlust der Gedenkstätte, seitdem der aktuelle Eigentümer des Geländes berechtigt ist, sie abzureißen. Die Beschwerdeführer beriefen sich auf die brandenburgische Verfassung, die den Schutz des kulturellen Erbes gewährleiste. Das Verfassungsgericht wiederum argumentierte, bei diesem Schutz handele es sich um kein Grundrecht.

Max Renkl, Sprecher des Freundeskreises, zeigte sich in einer ersten Reaktion auf gefasst. Man habe durchaus mit einer solchen Entscheidung rechnen müssen. Aber es freue ihn, dass sie so schnell erfolgt sei. Verloren gibt Renkl den Kampf nun aber nicht: „Wir ringen weiter um die Gedenkstätte.“

Die Beschwerde war erst am 22. Dezember eingereicht worden. Beim Gericht heißt es zu dem in nicht einmal vier Wochen gefassten Beschluss: Wenn es um einstweilige Anordnungen gehe, bemühe man sich immer besonders um schnelle Entscheidungen.

Welche erfolgversprechenden juristischen Mittel den Thälmann-Freunden noch bleiben, das war gestern Nachmittag Gegenstand eines Treffens mit Anwälten. Rechtsanwältin Kerstin Rist meint, das Urteil des Verfassungsgerichts sei nicht ausreichend begründet. Für sie steht die Frage im Mittelpunkt: Gibt es in Brandenburg ein Grundrecht auf Kultur? Möglicherweise werde man auf europäischer Ebene klagen.

Der Thälmann-Freundeskreis hat seit seinem Bestehen immer wieder Erfolge und Niederlagen zu verzeichnen. So wurde zweimal, 2001 und 2006, die Thälmann-Büste an der Gedenkstätte gestohlen. Für 2009 hat der Verein bilanziert, es sei „für die antifaschistische Gedenkstätte in Ziegenhals ein äußerst negatives Jahr“ gewesen. Seit dem Sommer habe man ständig damit rechnen müssen, dass die Bagger anrollen, um den wichtigen Geschichtsort „zu vernichten“.

Der Optimismus für 2010 basierte auf der Resonanz auf die bisherige Protestkampagne: „Der Zuspruch, den wir erhalten, wird immer größer.“ Menschen aus ganz Deutschland und dem Ausland würden den Kampf gegen den Abriss unterstützen. (Von Stephan Laude)


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