Wir brauchen ein Gesetz zum Ankauf illegal beschaffter Steuerdaten. Wenn unsolidarische Nachbarstaaten wie die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein zum Schutz ihrer Banken keine vernünftige Amtshilfe praktizieren, dann muss der deutsche Fiskus auch mit unkonventionellen Mitteln gegen Steuerhinterzieher vorgehen können. Bislang besteht in Deutschland aber noch keine Rechtsgrundlage für den Ankauf solcher Daten. Vielmehr ist die Beihilfe zur Ausspähung von Daten strafbar. Statt dem Datendieb 2,5 Millionen Euro zu geben, müssten ihn deutsche Behörden eigentlich verhaften. Den Ankauf der Liechtenstein-Daten hat man deshalb über den Geheimdienst BND abgewickelt, weil der sich auch mit einem Straftäter treffen darf und ihn nicht gleich festnehmen muss. Solche Manöver sind aber eines Rechtsstaats unwürdig. Sinnvoller wäre es, die Strafprozessordnung zu ändern. Wer neue Befugnisse für die Behörden will, muss eben ein entsprechendes Datenkauf-Gesetz schaffen. Dauert dies nicht zu lange? Nein, über den Ankauf der Liechtenstein-DVD wurde einst 18 Monate lang verhandelt. In dieser Zeit kann man ein neues Gesetz recht gründlich beraten.