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08.02.2010

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Bombodrom Lärz hatte Hauptlast getragen

WITTSTOCK/LÄRZ - Die Gemeinde Lärz hatte stellvertretend für die betroffenen Gemeinden in Mecklenburg gegen die Nutzung des Luft-Bodenschießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide geklagt. Sie hatte als erster Kläger gegen die Bundeswehr einen Sieg auf der ganzen Linie errungen. Das hatte die Gemeinde auch eine Stange Geld gekostet, sie hatte für die plausible Vertretung ihrer Forderung auf das Verbot des Übungsflugbetriebs umfangreiche Gutachten in Auftrag geben müssen. „Die Gemeinde Lärz hatte das Klageverfahren stellvertretend für alle Gemeinden der Südallianz in Mecklenburg durchgeführt“, betont Bürgermeister Hartmut Lehmann die Vorreiterrolle. Alle Städte und Gemeinden dieser Allianz hatten sich finanziell an diesem Verfahren beteiligt. Auch umfangreiche Spenden von Einzelbürgern und der Bürgerinitiative „Freier Himmel“ hatten die Verfahrensdurchführung für die Klägergemeinde erst ermöglicht. Die erheblichen Gutachten-Kosten hatten sich alle klagenden Gemeinden von Mecklenburg und von Brandenburg geteilt. „Jede Seite hat die Hälfte der Kosten übernommen“, lobte Lehmann die Einigung.

Jetzt will die Gemeinde nach der grundsätzlichen Entscheidung über das Nutzungsverbot des Übungsplatzes für Luft-Boden-Schieß- und Abwurfübungen durch die Bundeswehr auch die Erstattung des Verfahrensaufwandes durchsetzen. Das habe ihr vertretender Rechtsanwalt Rainer Geulen schon im Jahr 2007 beantragt und war mit der Forderung gescheitert. Dem hatte Geulen widersprochen und das Verwaltungsgericht Potsdam erkannte einen Aufwandwert von 38 000 Euro für die Klägerseite aller Gemeinden an, den das Bundesministerium für Verteidigung an die Gemeinde Lärz erstatten soll. Das Verteidigungsministerium hat Widerspruch eingelegt, die Angelegenheit geht daher jetzt vor das Oberverwaltungsgericht Brandenburg in Berlin.

Bürgermeister Lehmann ist überzeugt davon, in dieser Instanz die Ansprüche der Gemeinde Lärz bestätigt zu bekommen. Er denkt bereits laut über die dann anzustrebende gerechte Geldverteilung als Aufwandserstattung an alle beteiligten Klagegemeinden nach und meint, eine salomonische Lösung dafür zu kennen. „Es sind so viele Gebietskörperschaften in Mecklenburg und Brandenburg beteiligt, in sehr unterschiedlicher Kostenhöhe. Das alles genau aufzuschlüsseln, wäre sehr schwierig. Einzelne würden nur sehr geringe Summen erstattet bekommen. Mein Vorschlag ist, das Geld gemeinnützig aufzuteilen und für Projekte in Mecklenburg und in Brandenburg zu spenden“, sagt Hartmut Lehmann. Bevor der Geld-Kuchen schon verteilt wird, sei die Entscheidung im Sommer beim Oberverwaltungsgericht abzuwarten. Dann könne über die Verwendung der Mittel beraten werden. (Von Gerd-Peter Diederich)


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