FRANKFURT (ODER) - Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat angeordnet, einen nach Griechenland abgeschobenen irakischen Asylbewerber nach Brandenburg zurückzuholen. Er hätte einen Rechtsanspruch, hier seinen Asylantrag prüfen zu lassen. Der 27-jährige Hiwa H. ist im September 2009 über Athen nach Schönefeld (Dahme-Spreewald) eingereist und hat dort Asyl beantragt. Die Ausländerbehörde überstellte ihn in das zentrale Aufnahmelager Eisenhüttenstadt (Oder-Spree). Die dortigen Behörden haben sein Asylbegehren jedoch nicht geprüft, sondern den Iraker im November nach Griechenland zurückgeschickt. Schließlich, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sei Hiwa H. über ein sicheres Drittland eingereist. Dort müsse er sein Asylverfahren betreiben. Das wäre auch nicht zu beanstanden gewesen, wäre Griechenland tatsächlich ein sicheres Drittland. Doch ist das so?
Nein, sagt das Verwaltungsgericht. Hier hätten die Behörden in Brandenburg die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt. Pater Martin Stark vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Eisenhüttenstadt sagt: „In Griechenland ist das Asylsystem wegen Überlastung zusammengebrochen.“ Viele Schutzsuchende aus arabischen Ländern strandeten an griechischen Inseln in der Nähe der türkischen Grenze. Aufnahmeeinrichtungen seien überlastet, sodass viele Asylsuchende auf der Straße kampieren würden. „Das Gericht hat auch festgestellt, dass ein ordentliches Asylverfahren in Griechenland derzeit nicht gewährleistet ist.“
Das Problem dabei ist, dass das Bundesverfassungsgericht dies bislang nur in sogenannten Eilverfahren erklärt hat. Solche Verfahren sind aber noch nicht endgültig. Die Erfahrung des Seelsorgers aus Eisenhüttenstadt: „Deutsche Behörden verzichten derzeit lediglich darauf, Kinder und schwangere Frauen nach Griechenland zu schicken. Wir fordern aber, Rückschiebungen nach Griechenland auszusetzen, bis das Verfassungsgericht endgültig entschieden hat.“ Die Asylpolitik der griechischen Regierung wird von der EU-Kommission sowie von Flüchtlingsorganisationen kritisiert. In den Irak wird derzeit von Deutschland aus nicht abgeschoben, sodass Hiwa H. gute Aussichten hat, in Brandenburg zu bleiben. (Von Marina Mai)
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