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09.02.2010

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WINTER: Soforthilfe gegen Löcher

Teure Straßenreparaturen / Gutes Geschäft mit knappem Salz

POTSDAM - Das brandenburgische Infrastrukturministerium hat 7,5 Millionen Soforthilfe für die Reparatur frostgeschädigter Bundes- und Landstraßen sowie Autobahnen freigegeben. Damit sollen Frostaufbrüche beseitigt werden, sobald dies möglich ist. Das sagte gestern Ministeriumssprecher Lothar Wiegand. Ein Überblick über das endgültige Ausmaß der Straßenschäden werde erst im März oder April vorliegen. Besonders leide der Straßenbelag, wenn es abwechselnd immer wieder taut und gefriert. In Rissen gefrierendes Wasser bricht den Belag auf.


Trotz der steigenden Zahl von Schlaglöchern sind die Hauptverkehrsstraßen momentan recht gut befahrbar. Gefährlich ist es auf Nebenstraßen und – noch schlimmer – auf Gehwegen. Viele Anlieger kommen ihrer Pflicht nicht nach, die Wege freizuhalten. Die Potsdamer Stadtverwaltung hat darauf hingewiesen, dass bei Pflichtverletzungen Geldbußen bis zu einer Höhe von 1000 Euro erhoben werden können. Karl-Ludwig Böttcher, Präsident des brandenburgischen Städte- und Gemeindebundes, bittet aber auch um Verständnis, dass die Schnee- und Eisbeseitigung nicht immer den Vorstellungen der Bürger entspricht: Wenn wegen eines möglicherweise strengen Winters höhere Nebenkosten fürs Wohnen veranschlagt würden, wären die Bürger auch unzufrieden. Die Planung für den Winterdienst orientiert sich an den Vorjahren. Für dieses Jahr rechnet Böttcher mit einer Verdoppelung der Kosten.

Stürze auf eisglatten Wegen und Straßen halten allerorts die Klinik-Ärzte auf Trab. „Wir müssen inzwischen nachts durchoperieren, um alles zu schaffen“, sagt Gerrit Matthes, Oberarzt am Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn, wo auch viele Patienten aus dem Umland behandelt werden. Zurzeit würden in der Klinik am Tag rund 100 Patienten nach Stürzen eingeliefert. Die Hälfte von ihnen müsse auch operiert werden.

Schnee und Glätte beeinträchtigen mittlerweile auch die Müllentsorgung. Müllfahrzeuge kommen oft nicht mehr durch die von verharschten Schnee schmal gewordenen Straßen. Die Kreisverwaltung Barnim hat betroffene Bürger gebeten, Hausmüll und Altpapier nicht mehr in die Tonnen zu werfen, sondern zur Überbrückung „in anderen haushaltsüblichen Behältnissen auf dem Grundstück zu sammeln“.

Doch dieser Winter hat auch Gewinner: die Hersteller von Streusalz. Sie freuen sich über den florierenden Absatz. Seit Tagen kann der Bedarf aber nicht mehr gedeckt werden. Vorrang bei der Belieferung haben die Betriebe, die Autobahnen und Fernstraßen befahrbar halten sollen. Einer der wichtigsten Lieferanten für Ostdeutschland ist die European Salt Company (Esco) in Hannover. Sie produziert täglich 30 000 Tonnen Salz – seit Mitte Dezember in drei Schichten und mit zusätzlichem Personal. „Wir tun alles Menschenmögliche, um jede benötigte Menge zu liefern“, sagt Pressesprecher Holger Bekemeier. Bis in die erste Januarwoche sei schon so viel Salz verbraucht worden wie sonst im ganzen Jahr. Ein radikaler Abbau der Engpässe scheint nicht möglich. „Wie es weitergeht, bestimmt die Witterung“, so Bekemeier. Der Wetterdienst meldet: In Potsdam werden heute Temperaturen um minus 7 Grad und wieder Schnee erwartet. (Von Stephan Laude)

Wer haftet bei Stürzen auf glatten Fußwegen?
Fußgänger sind gut beraten, auf glatten Straßen und Wegen vorsichtig zu gehen. Bei Stürzen und Verletzungen ist die Gemeinde oft nicht haftbar zu machen, weil sie, so der Verkehrsrechtler Michael Bücken, in der Regel die Räumpflicht den Anwohnern übertragen hat.

Die Anlieger können die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für ihren Teil per Mietvertrag an die Mieter weiterreichen. Oder es werden ein Hausmeister angestellt und die Kosten auf die Mieter umgelegt. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist bei einem Sturz in der Stadt also der Anlieger zu belangen.

In Parks oder auf Spielplätzen sind Fußgänger meist ganz für sich selbst verantwortlich. Mit Schildern wie „Kein Winterdienst” schließen die Kommunen eine Haftung aus. Das Betreten erfolgt dann auf „eigene Gefahr”.

Auch eine Bushaltestelle ist kein öffentlicher Raum in dem Sinn, dass die Gemeinde für ihre Sicherheit verantwortlich ist. Liegt die Haltestelle vor der Tür zum Beispiel eines Mehrfamilienhauses, kann die Stadt die Räumpflicht auch für diese Fläche an die Anwohner übertragen, aber auch an die Verkehrsbetriebe. Je nach Fall ist der Ansprechpartner für einen Geschädigten dann der Hauseigentümer oder der Verkehrsbetrieb. MAZ



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