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10.02.2010

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SOZIALES: Hartz-IV-Regelsätze verstoßen gegen Verfassung

Karlsruher Richter fordern Korrektur bis Jahresende – ohne Zahlen zu nennen

POTSDAM - Die Vorschriften zur Regelleistung für Hartz-IVBezieher erfüllten nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch „auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, urteilte gestern in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht. Bis Ende 2010 muss nun eine Neuregelung vorliegen, bei der sich die Sätze am „tatsächlichen Bedarf“ orientieren. Bis dahin gelten die bisherigen Sätze fort. Betroffen sind 6,7 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. In Brandenburg sind es 290 000. Besonders kritisiert haben die Richter, dass die Sätze für Kinder willkürlich ohne Prüfung des Bedarfs festgesetzt wurden.

Von einer „Ohrfeige für die Initiatoren von Hartz IV“ sprach Gunnar Winkler, Präsident der Volkssolidarität. Die Regelsätze lägen bis zu 20 Prozent unter dem Bedarf. Die gestiegenen Kosten für Gesundheit und Energie ließen sich damit schon lange nicht mehr decken, sagte Inga-Karina Ackermann, die Chefin des Arbeitslosenverbands Brandenburg.

Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) forderte, die Vorgaben des Gerichts schnell umzusetzen. Es dürfe „keine lange Zeit der Verunsicherung“ geben. Bei einer Anhebung der Regelsätze müssten zugleich existenzsichernde Mindestlöhne kommen, sonst könnten immer mehr Geringverdiener unter Hartz IV fallen. Seine Bundeskollegin Ursula von der Leyen (CDU) begrüßte das Urteil. Bisher sei der Bedarf von Kindern für Bildung und Schule vernachlässigt worden. Der Gesetzgeber müsse jetzt unter „ungeheurem Zeitdruck“ nachbessern. Die Unionsbundestagsfraktion gab sich zurückhaltend. Ob die Sätze „jetzt steigen, lässt sich nicht sagen“, so Fraktionschef Volker Kauder. Das Gericht habe nur eine Neuberechnung angemahnt.

Welche Auswirkungen das Urteil auf das geplante Schüler-Bafög in Brandenburg hat, muss noch geprüft werden. Die Landesregierung sieht sich jedoch grundsätzlich in ihrem Plan bestätigt. (Von Ulrich Nettelstroth)


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