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12.02.2010

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LANDTAG: Altakten müssen unter Verschluss bleiben

Unterlagen zum Stasi-Check von 1991 dürfen laut Gutachten nicht offengelegt werden

POTSDAM - Die Akten zur Stasi-Überprüfung der Brandenburger Landtagsabgeordneten von 1991 dürfen nicht offengelegt werden. Nach einem der MAZ vorliegenden Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes ist laut Stasi-Unterlagengesetz allein die Birthler-Behörde zur Weitergabe personenbezogener Unterlagen berechtigt. Zudem seien die Dokumente auch gemäß des brandenburgischen Archivgesetzes gesperrt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte habe Vorrang, so die Gutachter. Die bislang in einem Safe im Landtag verwahrten Unterlagen könnten geöffnet werden, wenn ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss das fordere, oder das Einverständnis der damals betroffenen Abgeordneten vorliege.

Die Oppositionsparteien CDU, FDP und Grüne verlangen eine Offenlegung der Akten. Nach den jüngst bekanntgewordenen Stasi-Fällen bei den Linken haben sie Zweifel am Stasi-Check von 1991. Damals war von zwölf stasi-belasteten Abgeordneten die Rede. Die Birthler-Behörde hatte kürzlich aber mitgeteilt, sie habe seinerzeit 17 entsprechende Bescheide an den Landtag geschickt. . (V.Kr)


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