Bei Kontrollen des Ordnungsamtes sind am vergangenen Samstagabend neun von 20 überprüften Gaststätten in Potsdam wegen Missachtung des Rauchverbotes aufgefallen. Den Betreibern drohen nun Bußgelder bis zu 1000 Euro.
Die für Gewerbeangelegenheiten zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung waren als Zweierteams in den Stadtteilen Drewitz, Babelsberg und Schlaatz unterwegs, um die Einhaltung des Brandenburgischen Nichtraucherschutzgesetzes zu kontrollieren. Es war die erste zielgerichtete Aktion dieser Art; im vergangenen Jahr hatten Ordnungsamtsmitarbeiter die Gesetzeskontrollen stichprobenartig erledigt und 13 Verstöße geahndet.
Nicht nur für den Wirt kann es teuer werden, auch für den rauchenden Gast. Ihn könnte der Gesetzesverstoß bis zu 100 Euro Bußgeld kosten. An diesem Abend blieb es allerdings bei mahnenden Worten gegenüber den Gästen. Insgesamt wurden mehr als 20 Gäste beim Rauchen festgestellt; man wies sie auf mögliche ordnungsrechtliche Folgen hin. Wirten, vor allem, wenn sie neu im Geschäft sind, werden nach Auskunft der Stadtverwaltung Hinweisblätter und der Gesetzestext ausgehändigt, damit keiner unwissend bleibt.
Ausnahmen vom Rauchverbot sind im Gesetz klar geregelt. Demnach ist das Rauchen nur erlaubt, wenn die Einraum-Gaststätte eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern hat und keinen abgetrennten Nebenraum für Raucher, wenn die Gaststätte nur eine Schankerlaubnis hat und keine Speisen anbietet und wenn sie schon im Eingangsbereich als Rauchergaststätte so gekennzeichnet ist, dass Personen unter 18 Jahren nicht hinein dürfen.
Sofern eine oder mehrere Voraussetzungen nicht vorliegen, gilt das Rauchverbot; Verstöße sind zu ahnden. Das Rauchverbot gilt auch bei geschlossenen Veranstaltungen, da die schädlichen Feinstaubpartikel des Tabakrauches in den Räumen trotz Lüftung haften bleiben und die Gesundheit schädigen. (rai)
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