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27.07.2010

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KRIMINALITÄT: Die linke Hand verrät das Alter

Medizin hat Methoden, Drogendealern ohne Geburtsurkunde auf die Schliche zu kommen

BERLIN - Ist ein junger Berliner Drogendealer ohne Papiere elf oder 14 Jahre alt? Die Antwort ist entscheidend dafür, ob ein Teenager für seine Taten bestraft werden kann. Die Medizin hat Methoden, um herauszufinden, ob Kinder und Jugendliche ohne Pass und Geburtsurkunde die Wahrheit sagen. „Röntgenbilder der linken Hand verraten das Alter“, sagt Joachim Wagner, Leiter des Instituts für Radiologie im Vivantes Klinikum in Friedrichshain. Allerdings seien diese Untersuchungen nicht so treffsicher wie zum Beispiel DNA-Analysen. Schwankungen von rund einem Jahr seien möglich.

„Wir können sagen, ob ein Junge elf oder 14 Jahre alt ist“, sagte Wagner. „Wir können aber nicht sagen, ob er 13,5 oder 14 Jahre alt ist.“ Knochenbilder gelten in der Medizin dennoch als relativ sicheres Indiz dafür, wie alt ein Mensch ist. Eine deutliche Grenze ist zum Beispiel das Alter 18. „In dieser Zeit ist das Wachstum ungefähr abgeschlossen“, berichtet Wagner.

Für alle Lebensalter gibt es Datenbanken für Vergleiche beim Knochenwachstum. Dafür wurden in den USA seit den 1930er Jahren Röntgenaufnahmen der linken Hand gesammelt. Auch die DDR legte ein großes Register an. Es gilt heute als Richtschnur für Mitteleuropa.

„Die linke Hand ist nur eine Vereinbarung, um gleiche Standards zu wahren“, erläutert der Röntgenexperte. „Es hätte genauso gut die rechte sein können.“ Im Alltag der Kliniken werden die „Hand- Atlanten“ heute zum Beispiel herangezogen, wenn ein Kind für sein Alter sehr groß oder sehr klein wirkt. Dann wird mit den Vergleichsaufnahmen geprüft, ob eine Entwicklungsstörung vorliegt.

Ob Ärzte auch bei jungen Kriminellen Altersschätzungen vornehmen, liegt an der Justiz. „Wir dürfen das nur mit einer richterlichen Anordnung“, erläutert Wagner. Ihm sei das in vier Vivantes-Kliniken bisher aber noch nie untergekommen. Auch die Berliner Rechtsmedizin hat keine Zahlen dazu. „Bei Deutschen ist eine Altersbestimmung bisher so gut wie nicht vorgekommen, weil hier ja jeder eine Geburtsurkunde hat“, sagt Wagner. Erst Migration und Asylverfahren, bei denen Urkunden fehlen und mündliche Angaben bezweifelt werden, haben Altersschätzungen nötig gemacht.

Gegner dieser Verfahren führen ins Feld, dass die großen Vergleichsdatenbanken linker Handknochen für Menschen aus Entwicklungsländern nicht taugten. Denn Unter- oder Mangelernährung führten zu einem anderen Knochenwachstum. Dieses Argument lässt Wagner nicht gelten. Sicher wirke sich Fehlernährung auf den Körper aus. „Ganz gravierende Abweichungen bei den Handknochen gibt es aber nicht“, so der Experte.

Auch der Vorwurf, dass die Strahlenbelastung bei Röntgenuntersuchungen im Auftrag der Justiz bei gesunden Menschen unzumutbar sei, zählt bei Wagner nicht. „Natürlich ist jede Röntgenuntersuchung eine Belastung“, sagt er. Bei Händen sei die Strahlenbelastung allerdings minimal, ganz anders als beim Gewebe von Hoden oder Eierstöcken. Vergleichbar mit der Strahlung beim Röntgen der Hand sei natürliche kosmische Strahlung bei langen Flugreisen. (dpa/MAZ)


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