Sind Sie Muslim (oder Hindu oder Buddhist)? Dann werden Sie kommendes Jahr Glück haben. In der umfangreichen Frageliste, die Sie bekommen, müssen Sie solche Religionszugehörigkeiten nicht bekennen. Das ist aber auch die einzige Angabe, um die Sie herumkommen. Name, Adresse, höchster Bildungsabschluss und die Art des Broterwerbs müssen Sie schon wahrheitsgemäß mitteilen. Nicht zu vergessen die etwa 45 restlichen Angaben, die man von Ihnen erwartet.
Beunruhigt? Das Büro des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung zerstreut Bedenken: „Die Hauptsorge vieler Bürger bei jeder Volkszählung ist sicherlich, ob die Zensusdaten nicht missbräuchlich für die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils genutzt werden könnten“, teilt ein Sprecher von Peter Schaar mit. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen aus den 80er-Jahren befolgt würden, bestehe für diese Befürchtung „kein begründeter Anlass“. Tatsächlich sollen die Namen der Befragten für den Zensus 2011 nur Hilfsmittel sein. Nach der Erhebung müssen sie wieder gelöscht werden.
Nach mehr als 30 Jahren ist in Deutschland wieder einmal Volkszählung angesagt. Eine Stichprobe von zehn Prozent der rund 82 Millionen Bundesbürger, also gut acht Millionen Menschen, bekommt die Fragebögen. Außerdem werden alle 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer befragt. Vor allem an der Bevölkerungszahl sind die Statistiker interessiert. Sie glauben nämlich, dass diese etwa 1,3 Millionen niedriger liegt als die derzeit offizielle Zahl. Viele Menschen seien an mehreren Orten zugleich gemeldet oder einfach ins Ausland verschwunden, ohne sich abzumelden.
Die gewaltige Erbsenzählerei ist keine Idee der Bundesregierung. Eine EU-Verordnung vom 9. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Daten anhand eines festgelegten Katalogs zu erheben. In Deutschland ist am 16. Juli 2009 das Zensusgesetz 2011 in Kraft getreten. Nun arbeiten die Statistischen Bundesämter fieberhaft an der Vorbereitung der größten Zählung, die der Kontinent je erlebt hat. Sie sammeln fleißig Daten aus öffentlichen Registern, also von Meldebehörden, von der Arbeitsagentur und von Vermessungsämtern. „Es geht um demografische und bildungsstatistische, um erwerbsstatistische und auch um geografische Merkmale“, sagt ein Mitarbeiter vom Zensus 2011.
Bei der bislang letzten Volkszählung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1987 hätten Fragen, wie sie nächstes Jahr millionenfach gestellt werden, die Nation noch zum Kochen gebracht. Vom „Gläsernen Menschen“ war im Vorfeld der damaligen Volkszählung die Rede, über die Inventur 2011 hat sich keiner beklagt – bis zum 15. Juli.
Da eilte ein Häufchen anonymer Bürger zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Die vier Bürgerrechtler übergaben eine 40-seitige Klageschrift. Sie fürchten, dass die Daten beim Staat nicht sicher sind. Hacker, unzuverlässige Beamte oder private IT-Dienstleister könnten Zugriff auf „Personenprofile“ nehmen und diese missbrauchen. Ganz aussichtslos ist diese Klage nicht. Auch beim Urteil zur Vorratsdatenspeicherung im März forderten die Richter einen besseren Schutz der gespeicherten Daten.
Nichts mehr zu mosern hat dagegen Manfred Güllner, der Gründer des Forsa-Meinungsforschungsinstituts. In den 80er-Jahren hatte er noch seine Stimme erhoben. Jedoch hatte Güllner schon 1987 keine Angst vor dem gläsernen Menschen. Die Fragebögen von damals seien vergleichsweise harmlos gewesen. „Ich hatte vor allen Dingen methodische Bedenken.“
Die staatlich bestellten Zähler wurden zum Beispiel danach bezahlt, wie viele Haushalte sie bei der Zählung ausfindig machten. Schon das förderte die Neigung, mehr Haushalte zu entdecken, als es eigentlich gab. Auch die Kommunen, die ja sinkende Zuweisungen fürchten mussten, hatten ein Interesse an einer möglichst hohen Haushaltszahl. Schließlich waren die Zählkriterien von manchem moralischem Vorurteil geleitet: Zwei Männer in einem Haus? Da konnte es sich nur um zwei strikt getrennte Haushalte handeln. Heute in der Zeit eingeschriebener Partnerschaften sähe man die Sache vermutlich anders.
Die aktuelle Vorgehensweise, die sich auf Melderegister stützt, findet Güllner besser. Gleichwohl: Leute die bewusst falsche Angaben über ihren Wohnort machen bekomme man auch durch eine Volkszählung nicht in den Griff. Trotzdem sei der Zensus richtig. Immerhin lieferten die Daten den Statistikern eine gute Grundlage für ihre weiteren Untersuchungen.
Allerdings ist das Unterfangen Volkszählung alles andere als billig. Rund 700 Millionen Euro muss der Bund in die Untersuchung investieren, allein Brandenburg rechnet mit 33 Millionen Euro Kosten, wovon ihm jedoch etwa 8,8 Millionen Euro vom Bund erstattet werden.
Den Bund der Steuerzahler lassen solche Summen kalt. „Wir sind schon der Meinung, dass nach 25 Jahren ein Update vertretbar ist“, sagt dessen Sprecher Matthias Warneke. Durch die neuen Methoden des Abgleichs mit den Melderegistern würden auch sehr viele Kosten gespart. „Es darf nur nicht sein, dass es sich dabei um geschönte Prognosen der Ausgaben handelt“, sagt Warneke.
Auch das Statistische Bundesamt wird nicht müde, den hohen Nutzen der Untersuchung zu preisen. „Die Bevölkerungszahl ist eine sehr wichtige Größe“, heißt es dort. „Sie ist die Grundlage für andere statistische Auswertungen.“ Nicht zuletzt werde ermittelt, wie viele Menschen tatsächlich in den Kommunen lebten und wie viel Geld ihnen daher bei der Verteilung von Bundes- und Landesmitteln zustünde. Die vorhandenen Melderegister reichten schon deshalb nicht aus, weil sie dezentral seien. Vor allem seien sie durch viele Umzüge und Karteileichen fehlerhaft geworden. Die Zahlenkolonnen, so das Bundesamt, lieferten der Politik wichtige Entscheidungshilfen. Brauchen wir mehr Kindergärten, mehr Schulen, dafür aber weniger Straßen in der Prignitz?
Ähnlich argumentiert wird für die Wirtschaft. Der Bundesagentur für Arbeit liegen zwar eine Menge Daten vor, Selbständige tauchen jedoch in keinem Register auf. Darüber hinaus erfasst die Bundesagentur andere Merkmale, als die, die den europäischen Zensus interessieren. Der Zensus soll offen legen, wer überhaupt durch eine Tätigkeit – und seien es nur 15 Stunden in der Woche – ein Einkommen erzielt. So würden endlich Kennzahlen des Erwerbslebens erfasst, die europaweit vergleichbar seien.
Auch für Brandenburgs Innenminister Rainer Speer (SPD) liegt der Nutzen des Zensus „auf der Hand“: „Ohne verlässliche Zahlen etwa über den Wohnungsbestand in den einzelnen Regionen Brandenburgs kann es zu Fehlplanungen mit erheblichen Folgekosten kommen“, belehrt Speers Sprecher Daniel Decker. „Das gleiche gilt für andere bauliche Infrastrukturmaßnahmen, aber auch für die Personalausstattung zum Beispiel im Bildungs- und Gesundheitswesen.“
Ihnen allen widerspricht jetzt Schleswig-Holsteins Datenschutz-Chef Thilo Weichert. „Für politische Planungen sind genaue Zahlen wichtig, doch die haben wir auch ohne eine Volkszählung.“ Aus Gründen der Sparsamkeit könne darauf verzichtet werden, zehn Prozent der Bürger und alle Wohnungseigentümer zu befragen.
Die Nerds vom Chaos Computer Club machen aus anderen Gründen Stimmung. Die deutschen Volkszähler schössen „mal wieder vorbildlich“ über das Ziel der EU-Richtlinie hinaus, nörgeln die Computerfreaks: „Von der Abfrage der Religionszugehörigkeit beispielsweise ist in der Richtlinie keine Rede.“ Sie fürchten „die umfassendste Bevölkerungskartei der Geschichte Deutschlands“. Kaum einer beschwere sich darüber, denn „die Vorbereitungen laufen unter dem Radar“.
Forsa-Chef Güllner erklärt sich die Ruhe anders: Gewöhnung. Über die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses habe sich auch kaum noch einer aufgeregt. Selbst ein zentrales Melderegister ginge bei der Mehrheit wohl durch. Für Güllner ist klar: „Der gläserne Mensch ist da.“ (Von Rüdiger Braun)
Volkszählung mit Hindernissen
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