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29.07.2010

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JUSTIZ: Brandanschlag: Verfahren eingestellt

Entscheidung des Zossener Amtsgerichts

ZOSSEN - Der rechtsextremistische Brandanschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen (Teltow-Fläming) bleibt für zwei Jugendliche ohne strafrechtliche Folgen. Das Amtsgericht Zossen hat die Verfahren gegen den 16 Jahre alten Haupttäter und seinen 15-jährigen Freund gestern nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt, wie Gerichtsdirektor Michael Friedrichs mitteilte. Zugleich ordneten die Richter die Unterbringung in einem Heim an. Der 16-Jährige „verfügt nicht über die sittliche Reife, um das Unrecht der Tat einsehen zu können“, erklärte Friedrich. Er müsse psychologisch betreut werden. Das Verfahren des Jüngeren sei eingestellt worden, weil dessen Tatbeitrag gering gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte die beiden Jugendlichen im Juni angeklagt und ihnen schwere Brandstiftung vorgeworfen. Der 16-Jährige war im Januar wenige Tage nach dem Anschlag festgenommen worden und hatte ein Geständnis abgelegt. Laut Anklage lieferte seine rechte Gesinnung das Motiv für die Tat. Der 15-Jährige war wegen Beihilfe angeklagt. Nur einen Monat später wurde der Fall in Zossen vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Die dreitägige Verhandlung mit Zeugenvernehmungen ging in aller Stille über die Bühne, was so gewollt war. Der 16-Jährige sollte keine Chance zur Darstellung erhalten, hieß es. Ermittler gehen davon aus, dass er mit seiner Tat der rechten Szene imponieren wollte. Der Jugendliche ist bereits seit einiger Zeit in einem Heim untergebracht – dort bleibt er nun nach dem Beschluss des Gerichts. Seinem Vater wurde dafür das alleinige Sorgerecht entzogen und der Junge in die Obhut des Jugendamtes Teltow-Fläming gestellt.

Das Haus der Demokratie, in dem sich auch eine Ausstellung zu jüdischem Leben befand, war im Herbst 2009 von einer Bürgerinitiative eröffnet worden. Die Vereinigung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein. Bei dem Brandanschlag im Januar wurde das Haus zerstört. Menschen kamen nicht zu Schaden. Zossen gilt laut Innenministeriums als rechtsextremistischer Schwerpunkt. (MAZ/dpa)


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