NEURUPPIN - Der Vater war im Obstbau tätig, die Mutter im VEB Bekleidungswerk Templin. Nach der Wende verlor die Mutter ihre Arbeit, der Vater schlug sich als ungelernte Kraft auf dem Bau durch, ging auf Montage. Sven P. hatte nicht viel von seinem Vater, die Eltern trennten sich, er blieb bei der Mutter. 2004 starb der Vater, Herzinfarkt, da war Sven P. 14. Keine schöne Kindheit, gewiss. Aber man findet an dieser Biografie nichts, was erklären könnte, warum Sven P. im Sommer 2008 so oft zutrat, bis das Blut an die Wände spritzte und das Gesicht des Obdachlosen Bernd K. nur noch eine unförmige Masse war.
Zu zehn Jahren Jugendstrafe war Sven P. vergangenes Jahr vom Landgericht Neuruppin wegen der Mordnacht von Templin (Uckermark) verurteilt worden. Sein drei Jahre älterer Saufkumpan Christian W. wurde zu neun Jahren und drei Monaten wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Beide hatten Revision eingelegt. Gestern entschied das Landgericht Neuruppin erneut. Haupttäter Sven P. kommt mit einer milderen Strafe davon: neun Jahre Jugendstrafe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Januar dieses Jahres das Strafmaß für Sven P. gerügt. Das Landgericht hätte ihm nicht die Alleintäterschaft unterstellen dürfen, hieß es. Schließlich sei nicht lückenlos geklärt, wer dem Opfer welche Verletzungen zugefügt hatte. Die Vorsitzende Richterin Ria Becher folgte in ihrer Begründung des milderen Urteils dem BGH. Außerdem sei der damals 18-jährige Sven P. zur Tatzeit so alkoholisiert gewesen, dass er durch die Mittäterschaft des älteren Christian W. beeinflussbar gewesen sei.
Dass sich P. des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht hatte, hatte der BGH nicht infrage gestellt. Die Revision von Christian W., der zur Tatzeit 21 Jahre alt war, wurde abgewiesen. Das Urteil ist damit aber immer noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger wollte eine erneute Revision gestern nicht ausschließen.
Sven P. kannte den 55-jährigen Trinker Bernd K. flüchtig. Christian W. verband mit K. so etwas wie eine Freundschaft. Der Obdachlose konnte ab und an bei ihm übernachten und duschen. Am Abend seines Todes im Sommer 2008 tranken die drei unzählige Biere. K. hatte Christian W. noch ein Mountainbike geschenkt als Dank für das gelegentliche Obdach. Später endete die Gruppe in K.s Werkstatt in der Templiner Altstadt, wo er ohne Strom und Wasser hauste. K. schlief auf dem Boden ein, was offenbar den Unmut von Sven P. erregte und den „Gewaltexzess“, von dem die Ermittler sprachen, auslöste. Das Gericht bescheinigte beiden Tätern ein neonazistisches Weltbild. Sven P. ist Fan von Rudolf Hess. Ihn trug er auch auf dem T-Shirt, als er auf Bernd K. eintrat.
Schmächtig wirkt er, wie er da auf der Anklagebank sitzt. Er sei zurückhaltend, verschlossen, „eine sehr ängstliche Person“, heißt es in einem Gutachten der Justizvollzugsanstalt Wulkow. Inzwischen sitzt P. in Wriezen, wo er eine Ausbildung zum Maler begonnen hat. Er trägt eine Brille und einen Ringelpulli. Er rührt sich kaum. Auch als ihm sein Verteidiger Fragen zu seinem Lebenswandel stellt, bleibt Sven P. einsilbig. Er wolle nicht mehr zurück nach Templin, sondern sein Leben ändern. Weil die Tat damals dumm gewesen sei. Die Szene wirkt einstudiert, P. überzeugt nicht. Ist es Reue, wenn man eine solche Tat als „dumm“ bezeichnet? „Das Wesentliche, das dem Angeklagten fehlt, ist Empathie“, so die Anwältin der Nebenklage Andrea Würdinger. Sie sieht keinen Anlass für eine mildere Strafe. Dass sich Sven P. einem Antiaggressionstraining unterzieht und eine Suchttherapie plant, bezeichnet sie als reine Taktik. „Wir haben noch nicht mal eine Entschuldigung gehört.“ (Von Torsten Gellner)
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