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30.07.2010/ 14:59

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Speicherung von Treibhausgasen

Landesbergamt prüft CO2-Einspruch aus Beeskow

Potsdam/ Cottbus - Das Landesbergamt prüft jetzt den Einspruch von Beeskow (Oder-Spree) gegen die Pläne des Energieversorgers Vattenfall Europe zum Speichern von Kohlendioxid (CO2). Von der Stadt sei die dafür erforderliche schriftliche Begründung ihres Widerspruches gegen eine Erkundungserlaubnis für Vattenfall eingegangen, teilte die Behörde heute in Cottbus mit. Auch Neutrebbin (Märkisch- Oderland) habe Widerspruch eingelegt.

Das Landesbergamt habe aber noch keine schriftliche Begründung gegen die dort geplante unterirdische CO2-Verpressung erhalten.

Die Stadt Beeskow sieht mit der geplanten Speicherung des Treibhausgases, das bei der Kohleverbrennung entsteht, seine Eigentumsrechte verletzt. Falls das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) dennoch bei seiner Genehmigung für Vattenfall bleibe, wolle die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) klagen.

Die Erlaubnis der Behörde bezieht sich auf das Aufsuchen von Sole in tiefen, Salzwasser führenden Gesteinsschichten. Auf dieser Basis sei in Ostbrandenburg eine Einlagerung von CO2 aber nicht möglich, hieß es im Landesbergamt. Dafür bedürfe es eines CCS-Gesetzes über die Abtrennung, den Transport und die Speicherung von CO2. Die Bundesregierung hatte Mitte Juli einen entsprechenden Entwurf in Berlin präsentiert. dpa


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