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27.01.2012

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Kaputte Nase nach der Verfolgungsjagd

Autofahrer erstattet Anzeige gegen Polizisten

Warum ist die Nase gebrochen? Ist ein Autofahrer auf einen Polizisten losgegangen, der sich daraufhin nur verteidigt hat? Oder hat der Polizist ohne triftigen Grund einfach zugeschlagen, wie der Autofahrer behauptet?

Anfang Dezember bekam die MAZ-Redaktion einen Anruf. Der Mann am anderen Ende der Leitung beklagte sich über die in der Zeitung veröffentlichte Polizeimeldung, weil die falsch sei.

Die Polizei berichtete, dass am 3. Dezember gegen 21.35 Uhr zwei Streifenpolizisten einen BMW-Fahrer in Kirchmöser kontrollieren wollten. Der 33 Jahre alte Fahrer habe zunächst angehalten, dann aber beschleunigt, als die Polizisten an sein Auto herantraten. Die Verfolgung zog sich über etwa fünf Kilometer hin und endete in Wusterwitz, wo es den Beamten gelang, das Auto anzuhalten. Bis hierhin stimmen Polizei und Autofahrer in ihrer Darstellung des Geschehens überein.

Strittig ist, was im Folgenden geschah. Die Polizei schrieb seinerzeit: „Der Mann stieg jetzt aus und rannte mit erhobenen Fäusten auf einen der Polizisten zu. Der Angriff wurde abgewehrt. Der Mann kam mit einer Nasenbeinfraktur ins Klinikum Brandenburg, wo er ambulant behandelt wurde.“

„Die Darstellung stimmt nicht“, behauptete am nächsten Tag nach der Lektüre der Polizeimeldung der besagte Autofahrer, der in Brandenburg wohnt. Es treffe zwar zu, dass er geflüchtet sei und auch dass bei ihm anschließend Alkohol im Blut festgestellt wurde.

Doch keineswegs habe er den Beamten angegriffen. Vielmehr sei er in Wusterwitz ausgestiegen und habe ruhig neben seinem Auto gestanden und abgewartet. Einer der beiden Polizeibeamten habe ihn dann an der Jacke gefasst und ihn zusammengeschlagen, so dass sein Nasenbein gebrochen wurde, er Platzwunden davontrug und ins Krankenhaus musste. „Ich kann es sogar beschwören, dass ich nur dagestanden und nichts gesagt habe“, versicherte der BMW-Fahrer, als er am 5. Dezember bei der MAZ anrief. Es gebe dafür sogar einen Zeugen.

Derzeit möchte der Brandenburger in Abstimmung mit seinem Rechtsanwalt nichts mehr zu dem Vorfall sagen, weil er auf die nun laufenden Ermittlungen vertraue.

Polizeisprecher Torsten Ringel bestätigte nach zweimaliger Nachfrage, dass tatsächlich gegen den Polizeibeamten eine Strafanzeige in Verbindung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorliege. Vorgeworfen werde dem Polizisten Körperverletzung im Amt. Die Ermittlungen dazu führe das Landeskriminalamt (LKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Potsdam.

Die dienstrechtlichen Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, daher gebe die Polizei keine Auskunft zum Stand des Verfahrens, teilt Mario Heinemann mit, Sprecher im Polizeipräsidium. Die Staatsanwaltschaft werde den Sachverhalt strafrechtlich und der Polizeipräsident disziplinarrechtlich bewerten. Bei Tatbeständen wie Körperverletzung im Amt sei das LKA seit November landesweit für die Bearbeitung zuständig.

Auch der Autofahrer bleibt natürlich nicht unbehelligt. Anhängig ist ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollzugsbeamte. Zudem ist er ja mutmaßlich mit mehr Alkohol im Blut Auto gefahren, als rechtlich erlaubt ist. (Von Jürgen Lauterbach)


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