NEURUPPIN - „Eberhard W. war ein Kollege, wie man ihn sich wünscht“, sagte Ute R. Nicht nur sie rätselt darüber, warum Eberhard W. seine Frau Jutta in der Nacht zum 13. Juli erwürgte. Dafür muss sich der 54-Jährige Löwenberger vor dem Landgericht Neuruppin verantworten.
„Wie konnte es zu dieser Tat kommen?“ fragte der Vorsitzende Richter Gert Wegner gestern. Darüber versuchte sich das Gericht ein Bild zu machen. „Er war nett, höflich und hilfsbereit“, sagte Ute R. Von privaten Problemen habe sie nichts mitbekommen. W.s negative Einstellung und seine Unzufriedenheit bezog sie nur auf den Job. „Was jedem mal passiert, zog ihn besonders herunter“, sagte Birgit B.. Sie bestätigte aber, dass er stets freundlich und zuvorkommend gewesen sei.
Beide Frauen berichteten von W.s Ordnungsliebe. Die war auch Kriminalkommissar René L. bei der Besichtigung des Tatortes aufgefallen. „Es war alles picobello. Das hat man selten bei unserer Arbeit.“ Von dem gepflegten Haus konnten sich alle Zuhörer im Gerichtssaal gestern ein eigenes Bild machen. Der Polizeifilm wurde in allen Einzelheiten mit Fundort der toten Frau gezeigt.
Das war für den Angeklagten zuviel. Während er sonst während der Verhandlung wie ein Häufchen Elend da sitzt, den Kopf immer nur gesenkt hält, fing er bei dem Film an zu weinen.
Ein Aufschluss über die Beziehung des Angeklagten und seiner Frau ergaben Kurzmitteilungen. Darin versicherten sich beide noch kurz vor der Tat ihrer Liebe und redeten sich mit Kosenamen an. Eine Trennung für ein Wochenende hielt Eberhard W. demnach nur schwer aus.
Dem Gutachter Thomas Kasten fiel es schwer, etwas über den Angeklagten zu sagen. Dieser hatte sich nicht untersuchen lassen. Seinen Hausarzt entband er nicht von der Schweigepflicht. Beide Töchter und der Schwiegersohn hatten nicht ausgesagt. Aus Sicht des Gutachters könnte bei der Tat, an die sich Eberhard W. angeblich nicht erinnert, ein „affektiver Ausnahmezustand“ bestanden haben. Das führe aber nicht dazu, dass W. schuldunfähig war, sondern bloß vermindert steuerungsfähig. Voraussetzung dafür sei, dass sich der Streit über Stunden hochgeschaukelt hat und W. seine Frau aus Wut und Verzweiflung umgebracht hat – so wie er es ausgesagt hatte. Anders sähe es laut Kasten aus, wenn W. seine Frau im Schlaf erwürgt hätte: Davon geht aber die Staatsanwaltschaft aus. Am 10. Februar wird das Urteil erwartet. (Von Dagmar Simons)
Nur noch wenige Wochen, dann sind die Tage wieder länger als die Nächte. Der Abgesang des Winters wird am Himmel durch einen gut zu beobachtenden Wettlauf zwischen den Planeten Venus und Jupiter begleitet. Auch Mars und Saturn sind zunehmend besser zu sehen. Und man kann den Orionnebel genauer beobachten, ein Lieblingsobjekt der Hobby-Astronomen. Denn man schaut in einen „Kreißsaal“ für Sterne.
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