POTSDAM - Bereits im Herbst 2011 war das Finanzministerium auf offensichtliche Lücken im Umgang mit den Dienstwagen-Regelungen für Regierungsmitglieder gestoßen. Jetzt liegen, wie das Ministerium gestern mitteilte, die Ergebnisse der umfassenden internen Prüfung vor, die bis zurück in das Jahr 2007 ging. Danach müssen, wie zu erwarten war, etliche heutige und frühere Minister und Staatssekretäre zum Teil üppige Nachzahlungen leisten, nach MAZ-Informationen in vielen Fällen mehrere Zehntausend Euro. Der Grund: Die Fahrtenbücher, für die die Betroffenen Verantwortung tragen, waren zu lax und zu ungenau geführt. So fehlten oftmals der exakte Zweck der Fahrt als auch der Name des Gesprächspartners, wie es die Richtlinien vorschreiben. Korrekt erfolgte, und darauf legt das Ministerium Wert, die Trennung von dienstlichen und privaten Fahrten.
Einige der Betroffenen sehen diese Nachzahlungen allerdings nicht ein. Sie wollen gegen das Land eine Schadensersatzklage führen. Initiator einer Musterklage ist der frühere Staatskanzleichef Clemens Appel (SPD). Der Jurist war Staatssekretär im Arbeits- und später im Verkehrsministerium und bis 2009 bei Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) Staatskanzleichef. Aus seiner Sicht trägt das Finanzministerium für die Versäumnisse selbst die Schuld, denn dem Ministerium unterstehe der für den Regierungsfuhrpark zuständige Brandenburgische Liegenschaftsbetrieb (BLB).
Wer im Einzelnen betroffen ist, verrät das Finanzministerium aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht. Doch die Betroffenen – in ihrer Empörung über Markovs strikte und aus ihrer Sicht überzogenen Dienstwagen-Politik vereint – stehen in Kontakt. Neben Appel sollen auch die Ex-Minister Reinhold Dellmann, Dagmar Ziegler (beide SPD), Beate Blechinger und Ulrich Junghanns (beide CDU), aber auch etliche Staatssekretäre zu ihnen gehören. Betroffen sein sollen auch aktuelle Regierungsmitglieder.
Finanzminister Helmuth Markov (Linke) hat an die Betroffenen Briefe mit den Summen der Nachzahlung geschickt. Das Finanzamt wird über einen möglichen geldwerten Vorteil durch die Nutzung von Dienstwagen informiert. Für amtierende Minister und Staatssekretäre werden die Steuerschulden von 2011 von den Dienstbezügen abgezogen. Für die Jahre davor soll nachgezahlt werden. Dass das Land dafür nicht einspringt, war bereits im Herbst zwischen Platzeck und Markov vereinbart worden. (Von Igor Göldner)
Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung:
In Brandenburg stehen Ministern, Staatssekretären und Spitzenbeamten – ähnlich wie in der Wirtschaft – Dienstwagen zur Verfügung, die sie auch privat nutzen dürfen. Daraus ergibt sich ein zu versteuernder geldwerter Vorteil.
Zwei Optionen gibt es: das Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Methode. Beim Fahrtenbuch müssen sämtliche Fahrten mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel (bei Umwegen Reiseroute), Reisezweck und aufgesuchte Gesprächspartner angegeben werden. Bei der Ein-Prozent-Methode wird der Privatanteil gefahrener Kilometer geschätzt. Für jeden Monat setzt das Finanzamt pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos an. Für Fahrten zur Arbeit fallen pro Kilometer weitere 0,03 Prozent an.
Da für Steuerversäumnisse eine fünfjährige Verjährungsfrist gilt, will das Finanzministerium rückwirkend bis 2007 die Regelung prüfen. igo