Potsdam/ Berlin - Vier Monate vor der Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens in Schönefeld ist der Schallschutz für die Kirchen von 20 benachbarten Gemeinden geregelt. Wie die Flughafengesellschaft mitteilte, einigte sie sich mit den Gemeinden aus Blankenfelde und Schulzendorf-Waltersdorf auf einen Vergleich. Die Kirchen hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Sie bekommen nun auch das Geld für Lautsprecher auf dem Friedhof.
Die Betreiber zahlen für den Schallschutz an Kirchengebäuden, wenn es darin öfter als 16 Mal am Tag lauter wird als 55 Dezibel (Maximalschallpegel), was der Lautstärke in vielen Büros entspricht.
Die Kosten werden auch übernommen, wenn es durchschnittlich lauter als 42 Dezibel (Dauerschallppegel) ist, was nach Betreiberangaben einem nahen Flüstern entspricht. Damit orientiere sich die Regelung an der für Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen. Für Friedhöfe im Entschädigungsgebiet gibt es pauschal 3.000 Euro.