RATHENOW - Insgesamt 1400 Schüler besuchen in Rathenow die Bürgelschule, das Gymnasium oder die Duncker-Oberschule. „Rund 50 Prozent dieser Schüler kommen aber nicht aus der Kreisstadt“, rechnete der Beigeordnete der Stadt Rathenow, Hans-Jürgen Lemle, in dieser Woche seinen Stadtverordneten vor. Dazu hatte er sich einige weitere Zahlen zurechtgelegt. 6,6 Millionen Euro sind bis zum Jahr 2020 in die weiterführenden Schulen zu investieren.
Das ist viel Geld für eine Stadt, die finanziell mit dem Rücken zur Wand steht. „Und darum wollen wir mit der Kreisverwaltung darüber reden, die Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen an den Kreis abzugeben“, sagte Lemle. Dieser Vorschlag machte die meisten Stadtverordneten tatsächlich zunächst sprachlos. Die wenigsten werden wissen, dass dies überhaupt möglich ist. Und weil Schuldezernent Roger Lewandowski wohl geahnt hat, dass diese Diskussion zu einer kreisweiten Übertragungswelle ausarten könnte, beschränkte er sich gestern auf die kürzestmögliche Antwort: „Solange die Stadt Rathenow keine Anträge in der Sache stellt, sagen wir dazu nichts.“ Die Anträge werden schon bald vorgelegt. „Wir werden das mit großer Ernsthaftigkeit betreiben“, sagte Stadtsprecher Jörg Zietemann gestern.
Ein Blick ins Schulgesetz macht deutlich, in welch schwieriger Position sich die Kreisverwaltung befindet. „Kreise und kreisfreie Städte sind Schulträger. Städte können ebenfalls Schulträger sein“, erläutert Stephan Breiding, Sprecher des Bildungsministeriums die Rechtslage. „Wenn eine Stadt den Antrag auf Übertragung der Schulträgerschaft stellt, kann der Kreis das annehmen oder ablehnen.“ Spannend aber ist, dass der Kreisverwaltung in jedem Fall Kosten entstehen. „Nimmt der Kreis eine weiterführende Schule, dann hat er sie mit allen Rechten und Pflichten. Der Kreis bekommt dann auch als neuer Schulträger den anteiligen Schullastenausgleich vom Land.“ Der Kreis habe dann auch die Möglichkeit eine Schule zu schließen oder zu erweitern.
Zahlen muss der Kreis aber auch, wenn er den Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft ablehnt. „In dem Fall muss der Kreis die laufenden Kosten für den Schulbetrieb tragen“, sagt Breiding. Also: Hausmeister, Schulsekretärin, Heiz- und Energiekosten und anderes mehr. „Die Investitionen für Anschaffungen und Sanierung bleiben aber beim Schulträger, der erhält in diesem Fall auch weiter den Schullastenausgleich“, so Stephan Breiding und zeigt das Dilemma, in das die Kreisverwaltung kommt, wenn die Stadt Rathenow ihre Anträge stellt: Entweder übernimmt der Kreis die Schulen und muss dafür bezahlen, hat aber immerhin ein Eingriffs- und Gestaltungsrecht. Oder er nimmt sie nicht und muss ebenfalls einen Teil zahlen, ohne jedoch irgendwelche Mitspracherechte zu haben. Christian Görke, Stadtverordneter der Linken, der auch Mitglied des Kreistages ist, hat das schnell bemerkt und warnt: „Die Übertragung der Trägerschaft der drei weiterführenden Rathenower Schulen an den Landkreis Havelland ist ein Irrweg.“ Görke sagte, dass die Stadt Rathenow für ihre Schüler zusätzlich die differenzierte Kreisumlage für den Besuch von weiterführenden Schulen entrichten müsste. Das wären etwa 620 000 Euro im Jahr. „Zwar würde die Stadt dann auch die Schulgebäude mit ihrem Investitionsbedarf an den Landkreis abtreten. „Doch das wäre nur ein Verschiebebahnhof der Kosten“, so Görke. Letztlich werde der Kreis die Aufwendungen für die Investitionen in Schulgebäuden durch eine Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage refinanzieren. „Dadurch kommen die Kosten wieder zur die Stadt. Zudem sehe ich die unsolidarische Nebenwirkung auf Kommunen, die ihre weiterführenden Schulen behalten wollen.“
Bei der Stadt Rathenow wird man sich dagegen an das Jahr 1999 erinnern. Damals übernahm der Kreis von der Stadt Friesack die Kooperationsschule. (Von Joachim Wilisch)