BERLIN - Die Fluglärmgegener dürfen die Abschlusskundgebung ihrer am 25. Februar geplanten Demonstration in Berlin nicht vor dem Wohnhaus des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) abhalten. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Berlin in einem vom Bürgerverein Berlin-Brandenburg angestrengten Eilrechtsschutzverfahren entschieden. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Privatsphäre wiege stärker als die Versammlungsfreiheit. Die Bürgerinitiative plant nach Angaben des Gerichts nach einer Demonstration über den Kurfürstendamm eine halbstündige Abschlusskundgebung, deren Reden durch Fluglärmsimulationen unterbrochen werden sollen. An einer dem Wohnhaus nahen Straßenkreuzung darf die Kundgebung stattfinden. (stl)