POTSDAM - „Wenn’s drauf ankommt, kneift der Nabu“, schimpfte gestern der Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Brandenburg/Berlin, Lars Dettmann. Er erwarte von dem Naturschutzbund „vernünftige Lösungsvorschläge“, die solle er, wie er es versprochen habe, in den Teichen an der Blumberger Mühle (Uckermark) endlich demonstrieren.
Für den rauen Ton gegenüber dem Nabu sorgen wieder einmal die Kormorane. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat, wie berichtet, den Beteiligten das schriftliche Urteil zur Klage des Nabu gegen das Landesumweltamt zugestellt. Das Amt hatte 2008 einen Bescheid zugunsten des Landesfischereiverbandes erlassen. Darin waren zur Reduzierung des Bruterfolgs in den Kormorankolonien am Alten Wochowsee (Oder-Spree), Am Waldsee (Oberspreewald-Lausitz) und an den Paretzer Tonstichen (Havelland) nächtliche Störmaßnahmen erlaubt worden. So sollen die Eier der Kormorane ausgekühlt und die Embryonen abgetötet werden. Hintergrund: Jeder Kormoran frisst täglich ein halbes Kilogramm Fisch, im Sommer vorzugsweise aus bewirtschafteten Teichen. Der Schaden liegt bei mehreren Hunderttausend Euro. Einen Ausgleich erhalten die Fischer nicht.
Das Verwaltungsgericht hat festgestellt: Der Bescheid des Umweltamtes ist rechtswidrig. Die Naturschützer sind mit dem Urteil vor allem deshalb sehr zufrieden, da das Verwaltungsgericht die Antragsbefugnis des Fischereiverbandes in Zweifel gezogen hat und deutlich machte, dass wirtschaftliche Schäden nur von den Fischereibetrieben selbst geltend gemacht werden können. „Selbst einem Verwaltungsrichter erschien es unwahrscheinlich“, triumphierte der Nabu in einer Presseerklärung, dass eine Störungsaktion in einer Brutkolonie Auswirkungen auf den Ertrag eines Fischereibetriebes in 150 Kilometern Entfernung haben solle. Das Landesumweltamt hat das Urteil akzeptiert.
Nabu-Landeschef Tom Kirschey erklärte zur Bedeutung des Urteils, dass künftig bei allen Störaktionen ein wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden müsse. Dies würde auch andere Arten wie Biber betreffen. Lars Dettmann vom Fischereiverband schätzt ein, dass künftig auch beim sich immer weiter verbreitenden Wolf ein „Populationsmanagement“ erforderlich sein werde.
Dass Fischereiverband und Nabu einige Einschätzungen teilen, ändert nichts an den Vorwürfen Dettmanns zu den Nabu-Teichen an der Blumberger Mühle: Dort würden Satzfische mit einem Gewicht von mehr als 600 Gramm ausgesetzt, die zu groß sind für die Kormorane. Die Satzfische kämen von einem Züchter in Tschechien. Sie würden „quer durch Europa kutschiert“, damit an der Blumberger Mühle keine Vergrämungsabschüsse nötig seien – während an den Züchterteichen in Tschechien die Kormorane abgeschossen werden. Kirschey sagte dazu, die Teiche würden nicht vom Nabu selbst bewirtschaftet. Sie seien verpachtet. (Von Stephan Laude)
Die brandenburgische Kormoran-Verordnung
Die „Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt“ wird von dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht berührt.
Nach dieser Verordnung ist es erlaubt, in der Nähe von Fischereigewässern sowie Anlagen zur Fischzucht und -haltung Kormorane abzuschießen. Geschossen werden darf nur am Tage.
An Fischereigewässern ist es erlaubt, die Neugründung von Brutkolonien zu verhindern.
In Naturschutzgebieten dürfen die Kormorane nicht geschossen werden, es sei denn, es liegt eine „flächenschutzrechtliche Befreiung“ vor.
Die Schutzmaßnahmen für die Kormorane zeigen Erfolge. Die Tiere waren im mitteleuropäischen Binnenland fast ausgestorben. Inzwischen leben allein in Brandenburg etwa 1800 Paare. stl