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09.06.2012

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Klage gegen Karstädter A 14

BUND Brandenburg reichte Schrift beim Bundesverwaltungsgericht am 7. Juni ein

PERLEBERG - Der Schritt des Brandenburger BUND-Landesverbandes kommt nicht unerwartet. Bereits zu Beginn der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Kärstädter Gemeindeverwaltung waren die Vertreter des Regionalen Wachstumskerns davon ausgegangen, dass es Klagen geben wird. Gestern teilte der BUND mit, dass am 7. Juni – also dem letzten Tag der öffentlichen Auslegung – beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig „Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Autobahn A 14 im Abschnitt Karstädt/Groß Warnow“ eingereicht wurde.

Zur Begründung führte Wilfried Treutler, Vorsitzender des BUND-Kreisverbandes Prignitz, an: „Durch den geplanten Autobahnneubau wird das Vogelschutzgebiet ’Agrarlandschaft Prignitz–Stepenitz’ auf der Länge von neun Kilometern zerschnitten. Dadurch wird beispielsweise der Lebensraum des Ortolans erheblich beeinträchtigt.“ Der Ortolan – auch als Gartenammer bekannt – wird als gefährdete Vogelart in der Roten Liste der Brutvögel in Deutschland geführt. Der BUND erklärt, für „die planfestgestellte Verkehrseinheit 1155“ gebe es keinen Bedarf. Der gesamte Abschnitt verlaufe parallel zur B 5. Als Alternative fordert der BUND einen „bedarfsgerechten Ausbau des bestehenden Straßennetzes“. Das den Verkehrsprognosen zugrunde gelegte Bevölkerungswachstum werde nicht eintreten, statt dessen sei die Einwohnerzahl in der Prignitz rückläufig. Wilfried Treutler merkt an: „Die A 14 ist nur für den Verkehr nötig, den sie selbst anzieht.“ Zudem kritisierte er: „Da der Abschnitt an beiden Enden nicht mit Anschlussstellen endet, wurden außerdem funktionslose ’Stummel’ planfestgestellt.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe aber gerade solche „Stummel“ gerügt, die keinen Nutzen haben, wenn nicht auch die Nachbarabschnitte planfestgestellt werden.

Die Befürworter der Autobahn verweisen dagegen auf den zeitgleich geplanten Bau der A14-Abschnitte von Groß Warnow bis Ludwigslust, wodurch eine direkte Anbindung an die A 24 entstehe. Aufgrund des „Beschleunigungsgesetzes“, unter das der A14-Bau fällt, wird ein langer Klageweg ausgeschlossen. Es gibt nur eine Instanz – das Bundesverwaltungsgericht, das nun innerhalb von drei Monaten über die Klage entscheiden soll. (Von Michael Beeskow)


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