HAVELLAND - Als wenn die anstehenden Nachzahlungen der so genannten Altanschließer im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Havelland (WAH) nicht für genug Wirbel sorgen würden, droht jetzt Unmut von der Gegenseite. Die Neuanschließer, also die Inhaber der Grundstücke, die zwischen 1990 und Ende 2010 ans Trinkwasser- oder Schmutzwassernetz angeschlossen wurden, fordern ein Teil ihrer gezahlten Anschlussbeiträge zurück.
Sie fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie rund einen Euro pro Quadratmeter mehr für ihren Trink- und Schmutzwasseranschluss bezahlen mussten als die Bürger, die seit 2011 dafür zur Kasse gebeten wurden. Der Grund: Seit dem 1. 1. 2011 gelten entsprechende neue Satzungen im WAH-Gebiet, weil die Altanschließer (die, die vor dem 3. Oktober 1990 ans Trink- und Schmutzwassernetzt angeschlossen waren) in den alten Satzungen nicht berücksichtigt waren.
Politische Unterstützung in ihrer Forderung bekommen die Neuanschließer von der Piratenpartei Havelland. Deren stellvertretender Vorsitzender Raimond Heydt sagt: „Es ist scheinheilig, Millionen von Altanschließern zu kassieren, aber Tausende von geschädigten Neuanschließern leer ausgehen zu lassen.“ Aus seiner Sicht sind alle vom WAH bis zum 30.12.2010 erlassenen Beitragsbescheide für Neuanschließer unwirksam, weil „sie einer Rechtsgrundlage entbehren“. Es habe bis Ende 2010 keine rechtsgültige Satzung gegeben, deshalb sei kein einziger Anschließer beitragspflichtig, glaubt Heydt. Er fordert deshalb, die zu unrecht erhobenen und überhöhten Beiträge zurückzugeben.
WAH-Vorsteher Thomas Seelbinder sieht der Sache gelassen entgegen, bestätigt aber gegenüber der MAZ: „Es haben sich in den letzten Wochen wiederholt Neuanschließer darüber beschwert, dass sie angeblich zu viel bezahlt hätten.“ Um es vorweg zu sagen, der WAH wird kein Geld zurückzahlen. Seelbinder begründet: „Es handelt sich um abgeschlossene Vorgänge. So sieht es auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass am 1. März 2012 dazu geurteilt hat.“ In der Gerichtsentscheidung heißt es: „... dass einer Rückerstattung die wohl in den meisten Fällen eingetretene Unanfechtbarkeit solcher früheren Bescheide entgegenstehen dürfte“. Außerdem bedeute ein späteres Entstehen der sachlichen Beitragspflicht keine Befreiung von der Zahlungspflicht. Mit anderen Worten, selbst wenn die damalige Satzung des WAH unwirksam war, mussten die Neuanschließer den geforderten Beitrag zahlen.
Abgesehen von der rechtlichen Seite wäre für den WAH auch die praktische Umsetzung der Rückzahlungen kaum möglich. „Es müssten zunächst alle Bescheide aufgehoben und neu erstellt werden. Nur haben inzwischen viele Grundstücke neue Eigentümer, andere wurden geteilt oder vergrößert. Auch galt damals im Gegensatz zu heute die 40-Meter Tiefenbegrenzung eines Grundstückes für die Berechnung des Anschlussbeitrages. Im vielen Fällen würden die Neuanschließer dann sogar noch nachzahlen müssen“, so Seelbinder. Weggefallen sei inzwischen zudem der Zuschlag für Gewerbegrundstücke. Man könne es einfach nicht allen recht machen, resümiert der WAH-Vorsteher. (Von Jens Wegener)