ORANIENBURG - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vom Mittwoch hat der Landkreis gestern angekündigt, dass die Leistungen für Asylbewerber in Oberhavel zum 1. August erhöht werden. 151 Flüchtlinge im Hennigsdorfer Wohnheim erhalten dann monatlich insgesamt Leistungen im Wert von 345 Euro, davon werden 133 Euro in bar ausgezahlt, 181 Euro werden in Form von Wertgutscheinen ausgegeben, hinzu kommen 31 Euro als Sachleistung für die Kosten der Heimunterbringung.
Das Gericht hatte festgelegt, dass das in Deutschland geltende Existenzminimum auch für Flüchtlinge gelten müsse. Die Grundleistungen für Asylbewerber sollen sich daher an den Sozialhilfesätzen orientieren. Für 2011 wurden Leistungen in Höhe von 336 Euro festgesetzt und eine Fortschreibung verlangt. Daraus würden sich die aktuell höheren Beträge ergeben, teilte die Kreisverwaltung mit.
Auch das Festhalten an den Wertgutscheinen, die in Brandenburg noch in drei Landkreisen ausgegeben werden, begründet das Landratsamt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wera Quoß vom Ratschlag Hennigsdorf und Kreistagsmitglied der Linken, erneuerte gestern ihre Forderung nach einer Abschaffung der Gutscheine. Nach dem Karlsruher Urteil wäre das ein „endgültiger Erfolg, den die Asylbewerber verdient hätten“, sagte Quoß.
Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Frank Bommert sprach sich hingegen für eine Beibehaltung der Gutscheine aus. Das sei „richtig und wichtig“, denn die Gutscheine würden helfen, „Missbrauch“ zu verhindern. (kd)