KÖNIGS WUSTERHAUSEN - Das Amtsgericht macht mit einem juristischen Vorgang von sich reden, der Seltenheitswert besitzt: Richterin Heidrun Griehl zog sich aus dem Verfahren um eine angeblich geplante Sabotage des Abrisses der Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals zurück. Sie erklärte ihre Selbstablehnung.
„So etwas hat es in Strafprozessen bei uns seit Jahren nicht gegeben“, bestätigt Gerichtsdirektor Matthias Deller. Zwar käme es zuweilen zu Befangenheitsanträgen von Prozessparteien gegen Richter, jedoch nicht zu derartigen Selbsteinschätzungen.
Deller akzeptierte den Schritt seiner Kollegin als gerechtfertigt. Heidrun Griehl hatte am Ende des ersten und bislang einzigen Prozesstages bemerkt: „Jeder, der hier wohnt oder wohnte, konnte den Abriss der Gedenkstätte nicht billigen.“ Die darauf fußende Presse-Berichterstattung, so Deller, „führte zu der Besorgnis, dass Frau Griehl von den Beteiligten nicht mehr als unbefangen wahrgenommen wird.“ Auch habe die von der Verteidigung aufgeladene Atmosphäre in diese Richtung gewirkt.
Die Angeklagten seien vorverurteilt worden, hatte Verteidiger Hans-Eberhard Schultz gerügt, sowohl durch eine Illustrierte, als auch in einer Pressemitteilung des Königs-Wusterhausener Gerichts, in der die vermeintliche Vorbereitung eines Brandanschlages im Indikativ als Tatsache statt im Konjunktiv als Möglichkeit dargestellt worden sei. Direktor Deller sieht hier kein Versehen der Justiz. „Der Verwaltung ist ein sprachlicher Fehler unterlaufen“, stellt er fest. „Richter hatten hiervon keine Kenntnis.“ Selbstverständlich habe niemand eine Schuld als gegeben suggerieren wollen.
Anwalt Schultz bleibt bei seiner Forderung nach Einstellung des Prozesses. „Wenn schon die Wiedergabe einer kritischen Äußerung der Vorsitzenden Richterin dazu führt, dass sie sich nicht mehr unvoreingenommen fühlt, muss dies in noch viel stärkerem Maße für die massive öffentliche Vorverurteilung gelten, mit dem die Mandanten an den Pranger gestellt wurden“, betont er.
Ähnlich schätzt es der Freundeskreis der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte ein, der seit Jahren gegen deren Beseitigung durch einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter der Landesverwaltung eintritt, der das betreffende Grundstück auf einer Auktion ersteigert hatte. „Der Rückzug der Juristin ist ein weiterer Mosaikstein in diesem Politkrimi“, kommentiert Max Renkl, der Vorsitzende des Freundeskreises, „und ein neues Indiz, das für die Beendigung dieses Gerichtsverfahrens spricht.“ Zu prüfen blieben dagegen ganz andere juristische Fragen – Aspekte, die mit dem Kaufvertrag zusammenhingen oder auf Vorteilsnahme im Amt durch den Grundstücksbesitzer hindeuteten.
Die Verhandlung über den womöglich vorbereiteten aber nicht ausgeführten Anschlag wird wohl im Oktober weitergehen. „Laut Geschäftsverteilungsplan übernimmt Richterin Marion Haase den Vorsitz“, erläutert Matthias Deller. „Sie setzt den Termin im September fest.“ (kb)