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09.08.2012

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Sympathie für Musterklagen

CDU-Abgeordneter Michael Koch drängt auf Verfahren zur Überprüfung der WAH-Altanschließerbescheide

BRIESELANG/HAVELLAND - Die Befürworter von Musterklagen gegen die Altanschließerbescheide des Wasser- und Abwasserverbandes Havelland (WAH) bekommen prominente Unterstützung. Der CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzende und Brieselanger Gemeindevertreter Michael Koch hat sich für solche Verfahren ausgesprochen. „Es geht darum, die Rechtmäßigkeit der WAH-Bescheide zu prüfen, also zu schauen, ob sie korrekt sind“, äußerte er am Dienstagabend in der Sitzung des Entwicklungsausschusses seiner Gemeinde.

Als Altanschließer gelten Grundstückseigentümer, die vor dem 3. Oktober 1990 ans Trink- und Abwassernetz angeschlossen worden sind. Laut Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg müssen sie an den Kosten für jene Anlagen beteiligt werden, die nach dem Stichtag entstanden sind. Über die Bescheide gibt es nach wie vor Unmut unter zahlreichen Osthavelländern. 3145 von ihnen haben Widerspruch eingelegt, das sind 36 Prozent der Betroffenen. Viele fordern Musterklagen, weil sie hohe Kosten in Einzelverfahren befürchten. Der WAH-Verbandsvorsteher Thomas Seelbinder hat Musterklagen bisher abgelehnt. Ihm sei brandenburgweit kein Verfahren bekannt, bei der Antragsteller erfolgreich waren. Mit dieser Aussage wollen sich die Betroffenen nicht zufrieden geben. So hat der Brieselanger Otto Teuber am Dienstag Gemeindebürgermeister Wilhelm Garn (CDU) aufgefordert, sich für Musterklagen einzusetzen. Der Rathauschef ist Mitglied der WAH-Verbandsversammlung, in der ein Antrag zur Zulässigkeit von solchen Klagen behandelt werden könnte. „Ich habe große Sympathie für diesen Vorschlag“, äußerte Michael Koch. Seine Brieselanger Fraktion und die CDU/SPD-Fraktion der Nachbargemeinde Wustermark haben sich gestern auf einen Antrag geeinigt, der beiden Gemeindevertretungen im August vorgelegt wird. Danach sollen sich die Bürgermeister von Brieselang und Wustermark dafür einsetzen, dass in der WAH-Satzung Musterklagen zugelassen werden, so dass betroffenen Altanschließern dieser Weg offen steht. Zudem sollen die Bürgermeister mit Kollegen weiterer Kommunen eine Verbandsversammlung beantragen, die sich allein dem Thema Altanschließer widmet. (Von Anke Fiebranz)


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