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17.08.2012

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Asylbewerber erhalten mehr Geld

Kreis folgt dem Urteil des Verfassungsgerichts

RATHENOW - Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli entschieden, dass Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland seit Jahren viel zu wenig Geld erhalten. Demnach verstößt die Höhe der Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegen das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“. Das Gericht hat eine Übergangsregelung angeordnet, die sich an den Leistungen für Hartz - IV - Empfänger orientiert. Erhielt ein alleinstehender Asylbewerber im Monat bislang 225 Euro, müssen es ab 1. August 346 Euro sein.

Erik Nagel, Pressesprecher der Kreisverwaltung, hat die Fragen dieser Zeitung dazu beantwortet, welche Folgen das Urteil für den Landkreis Havelland hat. Bereits zum 1. August wurden die höheren Beträge entsprechend der Festlegung durch das Bundesverfassungsgericht ausgereicht, teilte er mit. Für Familienangehörige gebe es die folgenden Beträge: Ehe- und Lebenspartner erhalten 310 Euro im Monat, Kinder von 15 bis 18 Jahre 268 Euro, Kinder von sieben bis 14 Jahre 237 Euro und Kinder von null bis sechs Jahre 205 Euro. Asylbewerbern, die im Übergangsheim am Birkenweg wohnen, wird eine Energiepauschale abgezogen.

Die Auszahlung der erhöhten finanziellen Leistungen bringt für den Kreishaushalt bis zum Jahresende eine Mehrausgabe von rund 100 000 Euro, teilte Erik Nagel mit. Die vom Verfassungsgericht verfügte Regelung gilt rückwirkend bis Anfang 2011. Diese Festlegung gelte nicht für bestandskräftige Leistungsbescheide, so Erik Nagel. Mögliche Nachzahlungen seien nur zu erwarten, wenn Klageverfahren anhängig seien. Das betreffe im Havelland acht Leistungsempfänger.

Im Landkreis werden die Leistungen für Asylbewerber getrennt in Gutscheine bzw. Bargeld ausgereicht. Wie Erik Nagel auf Anfrage mitteilte, gibt es bei einem Alleinstehenden / Haushaltsvorstand dieses Prinzip: Die gesamte Grundleistung wird geteilt in 184,30 Euro Gutscheine und 134 Euro Bargeld. Im Kreis Havelland lebten mit Stichtag 31. Juli 2012 168 Flüchtlinge bzw. Asylbewerber. Vor einem Jahr waren es 133. Die am häufigsten vertretenen Herkunftsländer sind Afghanistan, Russland, Kenia, Kamerun, Iran und Irak.

Wie Erik Nagel sagt, ist in der Kreisverwaltung das Urteil des Bundesverfassungsgericht in dieser Art erwartet worden. Zur inhaltlichen Beurteilung hat er auf eine Pressemitteilung des Landkreistages verwiesen, die vom Kreis Havelland geteilt wird. Selbstverständlich werde das Urteil umgesetzt, schickt der Landkreistag vorweg und kritisiert: Bislang tragen die Kreise und Städte 60 Prozent der Kosten allein, da die Kostenerstattung durch die Länder nicht ausreichend sei. Das dürfe sich nicht weiter verschärfen, die Länder stünden hier in der Pflicht für ihre Kommunen. Zugleich müssten die Asylverfahren beschleunigt werden, damit die betroffenen Menschen zügig Klarheit über ihre Zukunft erhalten. (Von Bernd Geske)


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